Wer sein Rindvieh nicht vorschriftsgemäß gegen die Blauzungenkrankheit impfen lässt, dessen Tierbestand wird für den Tierverkehr gesperrt.
Der Verantwortliche wird zudem wegen Verstoß gegen das Tierseuchengesetz angezeigt und muss mit einer Buße rechnen. Von insgesamt rund 12.000 Bauern im Kanton Bern, die ihren Tierbestand impfen lassen mussten, haben sich 50 dem Obligatorium widersetzt. Das seien weniger als ein halbes Prozent, aber sie gäben viel zu tun, sagt Kantonstierarzt Reto Wyss gegenüber der Berner Zeitung BZ.
Landwirte haben Angst vor negativen Wirkungen
Die betroffenen Bauern wollen ihre Tiere aus Angst vor negativen Wirkungen nicht impfen. Die Tierärzte würden Folgeschäden als Zufall abtun, sagen sie. "Die Kriminalisierung der Impfverweigerer ist eine untragbare und unangemessene Überspitzung der staatlichen Bekämpfung der Blauzungenkrankheit", zitiert die BZ Großrätin Kathy Hänni von den Grünen. Zusammen mit den Bärner Bio Buure, der Kleinbauern-Vereinigung, Demeter und der Schweizer Bergheimat wollen jetzt Mitglieder des neu gegründeten Komitees die Bio Suisse bei der Abschaffung des Impf-Obligatoriums unterstützen.
Entscheidung für 2010 im Oktober
Gemäß Reto Wyss werde der Bund erst im Oktober aufgrund aktueller Daten des Bundesamts für Veterinärwesen entscheiden, ob die Impfung auch 2010 wieder obligatorisch sein soll. "Der Kanton Bern wird die Impfung sicher nicht gegen den Widerstand der Mehrheit der Bauern fordern", sagt Wyss. (lid)
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