Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Haltung und Mast

Niedersachsen will BHV1-frei werden

am Samstag, 01.11.2014 - 07:30 (Jetzt kommentieren)

Ab heute, 1. November, gilt in Niedersachsen eine neue Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Rinderherpes-Infektion. Das Ziel: Niedersachsen will von der EU als BHV1-freie Region anerkannt werden.

Ab 1. November tritt eine neue Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit BHV1 in Niedersachsen in Kraft. Damit werde die Sanierung der Rinderbestände von diesem für den Menschen ungefährlichen Virus abgeschlossen, meldet die niedersächsische Tierseuchenkasse.
 
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer hatte sich für eine begleitende Förderung der Bekämpfung durch die Tierseuchenkasse stark gemacht. Die Regelungen sollen dazu beitragen, dass Niedersachsen in Kürze von der EU als "BHV1-freie Region" anerkannt wird. "Mit der neuen Verordnung wird der Gesundheitsstatus der niedersächsischen Rinder verbessert und den EU-Vorgaben genüge getan", sagte der Minister.
  • Hessen: Neue Maßnahmen gegen BHV1 (16. Juli)... 
  • Baden-Württemberg will 2015 BHV1-frei sein (5. Februar)...

BHV1-Reagenten müssen bis spätestens Mai 2015 aus Betrieben entfernt werden

Bis spätestens 1. Mai 2015 müssen die Tierhalter alle so genannten Reagenten aus den Betrieben entfernen - also die infizierten Tiere, die zwar wieder genesen sind, aber ein Leben lang Virusträger bleiben.
 
Ab dem 1. November 2014 gelten folgende Regelungen:
  • Verbot der Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben
  • Verbot der Impfung gegen BHV1
  • Verbot der Verbringung geimpfter Rinder
  • Stallhaltung für Rinder aus nicht BHV1-freien Betrieben

Beihilfen für die Entfernung BHV1-infizierter Rinder bis 31. Dezember

Ab dem 1. Mai 2015 ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Niedersachsen dann komplett verboten. Um die Entfernung der positiv getesteten Rinder aus den Beständen wirtschaftlich zu erleichtern, erhalten die betroffenen Tierhalter - in Abhängigkeit vom Grad der Infektion bei den weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter sind, gestaffelte Beihilfen. Pro Rind werden dann zwischen 200 und 400 Euro von der Tierseuchenkasse gezahlt.
 
Voraussetzung ist, dass die Betriebe bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt haben. Außerdem wird für Rinder in BHV1-freien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben.
  • BHV1 im Landkreis Osnabrück ausgebrochen (28. Mai) ...

Bereits 150 Millionen Euro für Bekämpfung des BHV1-Virus aufgewendet

Die Bundesländer Bayern und Thüringen sind genauso wie die EU-Mitgliedsstaaten Dänemark, Schweden und Österreich bereits durch die Europäische Kommission als BHV1-frei anerkannt, andere Bundesländer werden in den nächsten Monaten folgen. Mehr als 98 Prozent der fast 19.000 niedersächsischen Rinderbestände und 99 Prozent aller niedersächsischen Rinder (insgesamt rund 2.136.000 Rinder) sind bereits BHV1-frei und werden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt. Zwar ist die Erkrankung für Menschen ungefährlich, sie führt jedoch zu Leistungseinbußen bei den Tieren. Auch bei infizierten Tieren, die wieder genesen sind, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen.
 
In den vergangenen 25 Jahren hatte Niedersachsen bereits 150 Millionen Euro für die Bekämpfung des Virus in den Rinderbeständen aufgewendet. Die neue Verordnung ist bereits Ende 2013 veröffentlicht worden, um den Betrieben ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben.
 
 
Weitere Infos und den Text der niedersächsischen BHV1-Verordnung finden Sie hier: www.tierseucheninfo.niedersachsen.de
 
 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...