Nordrhein-Westfalen hat im Januar zusammen mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland bei der EU die Anerkennung als BHV1-freie Region gestellt. Ziel des Antrags ist, den Artikel-10-Status (Region ist BHV1-frei) zu erhalten, was denn Rinderhandel mit anderen Bundesländern wieder leichter machen würde.
Bis Ende 2015 befand sich NRW noch in der Phase der BHV1-Sanierung, seit Januar 2016 ist das Bundesland offiziell in der Phase der BHV1-Bekämpfung. Diese Phase sei notwendig, um den bisher erreichten Sanierungsstand zu schützen und einer erneuten Ausbreitung des Virus vorzubeugen, meldet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Veterinärämter prüfen auf BHV1-Reagenten
Die Veterinärämter werden deshalb konsequent prüfen, ob bei Feststellung von BHV1- Reagenten (BHV1-positive Rinder) der Seuchenverdacht ausgesprochen und eine Bestandssperre erfolgen müsse. Werden in einem Bestand Reagenten festgestellt, so liegt es in der Verantwortung des Tierhalters, diese unverzüglich aus seinem Bestand zu entfernen.
Eine Untersuchung auf weitere Reagenten muss nach frühestens 30 Tagen, nachdem der letzte Reagent den Bestand verlassen hat, erfolgen. Nur so könne ermittelt werden, ob sich noch weitere Rinder angesteckt haben oder ob angeordnete Sperren aufgehoben werden können, so das LANUV weiter.
BHV1-freie Region: Jährliche Untersuchungen nötig
Auch nach der angestrebten Anerkennung als BHV1-freie Region müssen die jährlichen Bestandsuntersuchungen durchgeführt werden. Nur dadurch ist es laut LANUV möglich, Reagenten zu erkennen und zu verhindern, dass das Virus unerkannt im Bestand zirkuliert, andere Rinder ansteckt und gegebenenfalls in andere Betriebe weiterverschleppt wird.
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