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Nottötung

Nottötung beim Rind: Brauchen Landwirte einen Sachkundenachweis?

Über jede Nottötung muss im Einzelfall entschieden werden.
am Donnerstag, 14.09.2023 - 10:00

Im Ernstfall sollte jeder Tierhalter richtig und sachgerecht Nottöten können. Angefangen beim Zeitpunkt, ab dem eine medizinische Versorgung des Rindes nicht mehr ausreichend ist, bis hin zum Entblutestich.

Beim sachkundigen Nottöten kommt es auf einige Faktoren an, die entscheiden, ab wann und von wem das Rind notgetötet werden darf. 

Einige Gesetze, wie beispielsweise das Tierschutzgesetz (TierSchG), regeln den Umgang sowohl mit gesunden als auch mit kranken Tieren.

Zur Nottötung berechtigt? Sachkunde laut Tierschutzgesetz entscheidend

Wer ein Tier nottöten darf, ist ganz klar im TierSchG geregelt. Bei Nottötungen handelt es sich, anders als bei Schlachtungen, in der Regel um einen Ausnahmefall, in dem immer individuell nach Zustand des Einzeltiers begutachtet werden muss. 

Eine genaue Tierbeobachtung ist daher entscheidend, um herauszufinden, wann die Nottötung der einzige Weg ist, um weitere Schmerzen und Leiden vom Tier abzuwenden. 

Wie geht eine sachgerechte Nottötung beim Rind? Und welche Sachkunde müssen Landwirte dafür vorweisen? Auf diese Fragen gibt unser Ratgeber eine Antwort.

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