Auf Grundlage der Tuberkulose-Verordnung müssen alle Rinder, die innerhalb der letzten fünf Jahre aus einem Ausbruchsbetrieb verbracht wurden, mittels Tuberkulintest untersucht werden. Bei diesen Untersuchungen fanden sich in Betrieben im Kreis Lippe, im Kreis Borken und im Kreis Coesfeld auffällige Tiere. Die Untersuchungsergebnisse führten dazu, dass für die drei Betriebe der Verdacht auf Tuberkulose amtlich festgestellt wurde. Die auffälligen Tiere wurden getötet und im Veterinäruntersuchungsamt weiteren Untersuchungen unterzogen. Die übrigen Rinder des Bestandes mussten ebenfalls einem Tuberkulintest unterzogen werden.
Das Ergebnis des Tuberkulintests entscheidet über das weitere Vorgehen im Bestand und wirkt sich auf die Dauer der Sperrmaßnahmen aus. In den Betrieben im Kreis Borken und Kreis Coesfeld hatte der Tuberkulintest betroffener Tiere lediglich ein zweifelhaftes Ergebnis ergeben. Nach Abschluss aller Untersuchungen, die mit negativem Ergebnis verliefen, konnten die Betriebssperren nach kurzer Zeit wieder aufgehoben werden.
- TBC im Oberallgäu: 2 Prozent der Betriebe betroffen (22. Juni 2013)...
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