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Haltung und Mast

Paris empfiehlt freiwillige Blauzungen-Impfung

am Mittwoch, 03.11.2010 - 06:56 (Jetzt kommentieren)

Paris - In Frankreich wird ab 2. November die bislang bestehende Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit für im Land verbleibende Rinder, Ziegen und Schafe aufgehoben.

Allerdings müssen Lebendtiere beim grenzüberschreitenden Handel unverändert von einem Tierarzt gegen den Serotyp 2 und den Erreger 8 geimpft werden. Das hat der zuständige nationale Lenkungs- und Folgenausschuss der Blauzungenkrankheit auf seiner jüngsten Sitzung im Pariser Landwirtschaftsministerium beschlossen.

Das Gremium empfiehlt allerdings weiterhin eine freiwillige Impfung für die in Frankreich verbleibenden Tiere, wobei das Vakzin entweder vom jeweiligen Betriebsleiter oder von einem Tierarzt gespritzt werden kann.

Impfkampagne zeigt Wirkung 

Zugleich hat das von Bruno Le Maire geleitete Agrarressort einen praktischen Ratgeber mit dem Titel "Durch Impfung meiner Tiere schütze ich meinen Viehbestand" aufgelegt, der über die Agrar- und Fachverbände verteilt werden soll und auch auf der Webseite des Ministeriums verfügbar ist. Den Verzicht auf eine generelle Impfpflicht begründen die Fachleute mit dem Erfolg der beiden obligatorischen Impfkampagnen 2009 und 2010, durch die es gelungen sei, eine weitere Ausbreitung des Serotys 1 und des Erregers 8 in den Griff zu bekommen. Dem Ministerium zufolge wurde in diesem Jahr bislang nur eine einzige Erkrankung bestätigt, während es 2009 noch 83 Fälle gegeben hatte, im Jahr 2008 sogar 32.000 Erkrankungen.

Hoher Gesundheitsschutz wichtig

Seinen Appell, an einer freiwilligen Impfung für im Land verbleibende Tiere festzuhalten, begründet das Ministerium mit dem notwendigen hohen Gesundheitsschutz des Viehbestandes. Eine Mobilisierung aller Beteiligten und damit der Tierhalter, Veterinäre und Fachverbände sei notwendig, um den guten Ruf der französischen Nutzviehalter und das Vertrauen ihrer Handelspartner nicht zu gefährden. Im Übrigen sei eine Impfung das einzige wirklich effiziente Mittel, um ein neuerliches Auftreten der Krankheit zu verhindern. Der französische Viehhandelsverband (FFCB) hatte bereits im Sommer gefordert, Lebendtiere, die für den Export bestimmt seien, müssten weiterhin von einem Tierarzt geimpft werden und aus einem geimpften Bestand stammen.

Vorteile einer freiwilligen Impfung

Die französische Behörde für Tiergesundheit und -hygiene (FNGDS) hatte ihrerseits angeregt, bei einem Verbleib der Tiere innerhalb des Landes den Viehhaltern die Möglichkeit einzuräumen, selbst zu impfen, zumal nicht auszuschließen sei, dass auch Abnehmer in Frankreich weiterhin auf geimpfte Tiere bestehen könnten. Die FNGDS arbeitet zugleich an einem biologischen Test, mit dem die tatsächlich erfolgte Impfung nachgewiesen werden kann. Eine freiwillige Impfung hat laut FNGDS auch Vorteile. Unter anderem könne der Termin selbst gewählt werden, womit die Möglichkeit bestehe, zum Beispiel trächtige Tiere in dieser Zeit zu verschonen. (AgE)

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