Mit der zu Beginn des Jahres 2023 in Kraft getretenen Erweiterung sind neue K.O.-Kriterien wirksam geworden. Damit sind von 69 Kriterien nun 20 statt bisher 17 als Ausschlusskriterien definiert. Insgesamt können Betriebe in dem überarbeiteten Kriterienkatalog 80 mögliche Punkte erreichen, von denen sie 61 erreichen müssen. Bei Nichterfüllung eines K.O.-Kriteriums erfolgt innerhalb eines Monats eine Nachkontrolle. Wird sie nicht bestanden, verliert der Betrieb sein Zertifikat.
Drei neue K.O.-Kriterien
Zu den neuen K.O.-Kriterien gehört die Verfügbarkeit eines Liegeplatzes für jedes Tier, sodass alle Kühe gleichzeitig liegen können. Dabei steht dem Auditor in Abhängigkeit von den allgemeinen Haltungsbedingungen am Audittag ein Ermessensspielraum zur Verfügung. Hierfür liegen den Zertifizierungsstellen – wie bei allen anderen Kriterien auch - eindeutige Auslegungshinweise vor. Bei der Bewertung durch den Auditor ist unter anderem von Bedeutung, ob es sich um eine kurz- oder längerfristige Überbelegung handelt. „Es gibt nachvollziehbare Gründe für geringfügige und vor allem temporäre Überbelegungen, diese werden durch die Auditoren berücksichtigt“, erklärt Ludwig Börger vom QM-Milch e.V.
Zweites neues K.O.-Kriterium ist, dass das Enthornen der Kälber unter sechs Wochen unter Einsatz schmerzreduzierender Maßnahmen erfolgen muss. Die Kontrolle erfolgt mittels der Abgabebelege des Tierarztes für Schmerz- und Sedierungsmittel.
Das dritte neu hinzugekommene K.O.-Kriterium ist die Sauberkeit der Milchkammer. Boden und Wände müssen künftig gefliest, beziehungsweise speziell beschichtet sein. Die Milchkammer muss gut zu reinigen und die Einrichtung muss sauber und hygienisch sein.
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