Nach dem Beschluss des Fachbeirats Ende September ist die Meldung der Schlachtbefunddaten für Rinder ab dem 1. Januar 2022 mit dem neuen Leitfaden Befunddaten in der Rinderhaltung verpflichtend, das teilt das QS (Qualität und Sicherheit) in einer Pressemitteilung mit. Der Leitfaden wird zum 1. Dezember auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht. Damit sollen ab Anfang 2022 alle Schlachtbefunddaten aller im QS-System zertifizierten Tierarten in der Datenbank erfasst und ausgewertet werden.
Bisher können Schlachtbetriebe freiwillig Befunddaten melden
Die Arbeitsgruppe Befunddaten Rind habe seit 2019 die Kriterien für die systematische Erfassung von Schlachtbefunden aus der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung von Rindern erarbeitet. Bereits seit dem 1. Juli 2020 können Schlachtbetriebe im Rahmen eines Pilotprojektes freiwillig die Befunddaten an die QS-Befunddatenbank Rind melden. Bei der Erfassung werden u.a. Veränderungen an den Organen (wie Lunge, Brustfell, Herz, Leber, Niere oder Milz) sowie an den Gliedmaßen (wie Knochen oder Gelenke) erfasst. Die Veterinäre haben aber auch die Verschmutzung der angelieferten Tiere oder eine fortgeschrittene Trächtigkeit der Färsen oder Kühe im Blick.
Laut QS werden die erfassten Daten regelmäßig ausgewertet und von der Arbeitsgruppe Befunddaten Rind, die mit Vertretern aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft, Milchwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel besetzt ist, bewertet. Als nächster wesentlicher Schritt plant das Unternehmen die Kontrolle der Datenqualität und die anschließenden Auswertungen, die an die Tierhalter zurückgespielt werden können.
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