Die EU-Kommission habe jüngst gezeigt, dass sie in der Lage sei, schnell und flexibel auf die schwierige Marktsituationen durch das Russland-Embargo zu reagieren. Die Einführung von Beihilfen für die Private Lagerhaltung (PLH) von Butter, Magermilchpulver und Käse habe dazu beigetragen, dass sich etliche Marktsegmente preislich stabilisiert haben. Aufgrund der Wirksamkeit dieser Maßnahmen kritisiert der DBV die Entscheidung der EU-Kommission, die Private Lagerhaltung für Käse wieder auszusetzen.
Hintergrund dieser Entscheidung ist laut DBV das "völlig unverhältnismäßige Vorgehen einzelner Marktakteure": So habe ein südliches Mitgliedsland, obwohl es vom Russland-Embargo kaum betroffen ist, innerhalb kürzester Zeit für einen Großteil des Gesamtkontingentes für die PLH-Anträge eingereicht. Die Brüsseler Behörde sollte deshalb die Vorschriften für die Private Lagerhaltung - ähnlich wie bei Obst - entsprechend anpassen, damit nicht einzelne Staaten zulasten aller diese Marktordnungsmaßnahme ausnutzen können, so der Bauernverband.
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