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Tierwohl beim Schlachten

Rinder hofnah schlachten: Diese Systeme bewähren sich in der Praxis

Wer seine Tiere hofnah schlachten möchte, muss einige rechtliche Vorgaben erfüllen.
am Samstag, 20.05.2023 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Mehr Tierwohl und weniger Stress. Die hofnahe Schlachtung von Rindern gewinnt auf Betrieben an Bedeutung. Doch welche Möglichkeiten gibt es?

Mit welchen Möglichkeiten lassen sich meine Rinder am besten in der Nähe von Hof und Weide schlachten? Auf diese und weitere Fragen ging Dr. Veronika Ibrahim vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) in ihrem Vortrag zum Thema „Verschiedene Möglichkeiten der hofnahen Schlachtung beim Rind“ ein.

In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Fokus Tierwohl ging es in der Veranstaltung, neben wichtigen rechtlichen Vorgaben auch um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Schlachtsysteme.

Rechtsgrundlage in der EU: Tier vor Schmerz, Stress und Leiden bewahren

Alle wichtigen rechtlichen Grundlagen sind in der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchIV) zusammengefasst. Eine der wichtigsten Punkte in Artikel 3 Absatz 1 ist, dass die Tiere bei der „Tötung und damit zusammenhängenden Tätigkeiten“ von jedem vermeidbaren Schmerz, Stress und Leiden verschont werden.

Zusätzlich zu diesen Anforderungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 müssen die Tiere so betreut, ruhiggestellt, betäubt, geschlachtet oder getötet werden, dass keine zusätzliche Aufregung oder Schäden verursacht werden.

Hofnahe Schlachtung: Diese drei Möglichkeiten gibt es

Wer seine Huftiere hofnah, also in unmittelbarer Nähe zu seinem landwirtschaftlichen Betrieb schlachtet, hat drei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Schlachthaus: tierartunabhängige Schlachtung in hofeigenem, zugelassenem Schlachthaus
  2. Vollmobil: tierartunabhängige Schlachtung in zugelassenem mobilem Schlachthof auf dem Herkunftsbetrieb
  3. Teilmobil: Die Schlachtung von Hausrindern (außer Bisons) erfolgt im Herkunftsbetrieb und unter Nutzung einer mobilen Schlachteinheit

Hofeigene Schlachtung von Rindern: Hofeigenes Schlachthaus nutzen

Wer seine Tiere in einem eigenen Schlachthaus schlachten und zerlegen möchte, muss im Vorfeld einige Dinge beachten. Eine Zulassung nach europäischen Standards ist die Grundvoraussetzung, um im eigenen Betrieb schlachten zu können.

Neben einem Kühlraum muss ein ausreichend hohes Schlachthaus mit mindestens einem Raum zur Verfügung stehen. Wenn kein separater Zerlegraum vorhanden ist, können die einzelnen Hälften auch nach dem Reinigen und Desinfizieren im Schlachtraum zerlegt werden.

Das Rind wird bei diesem System meist mit einer mobilen Transportbox von der Weide in das Schlachthaus transportiert und anschließend vor Ort betäubt, entblutet und geschlachtet.

Teil- und vollmobil Schlachten: Was ist möglich?

Betäuben, Schlachten, Zerlegen - Der gesamte Arbeitsablauf findet bei der vollmobilen Schlachtung außerhalb eines Schlachthauses statt. Zum Fixieren und Betäuben lassen sich mobile Fixiereinrichtungen oder „mobile Schlachteinheiten“ gut in dieses System integrieren. Anschließend können alle weiteren Arbeiten in einem vollmobilen Schlachthof erledigt werden.

Die Tierzahlen sind hier, anders als bei der teilmobilen Schlachtung, nicht auf beispielsweise drei Rinder beschränkt. Die Investitionskosten sind allerdings sehr hoch und erfordern eine hohe Schlachtzahl.

Teilmobil mit sogenannten „mobilen Schlachteinheiten“ Einheiten dürfen nach dem neuen Kapitel Vla des Anhang III Abschnitt I der Verordnung VO(EG) 853/2004 vom 9. September 2021 insgesamt bis zu drei Hausrinder, sechs Hausschweine oder bis zu drei als Haustiere gehaltene Einhufer gleichzeitig im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden.

Für Bisons, die im eigenen Herkunftsbetrieb geschlachtet werden, gelten andere Regelungen. Voraussetzung für die teilmobile Schlachtung ist, dass sie von der Behörde genehmigt wurde und dabei alle rechtlich geltenden Vorgaben miteinbezogen wurden.

Mit Material von Netzwerk Fokus Tierwohl

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