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Tiergesundheit

Rinder impfen und nachbehandeln: Wie man es richtig macht

Landwirte dürfen nach Maßgabe ihres Tierarzts impfen. Dabei gibt es einiges zu beachten.
am Sonntag, 20.08.2023 - 05:00

Unter bestimmten Umständen dürfen Landwirte ihre Tiere selbst impfen. Worauf gilt es dabei zu achten?

Die Voraussetzungen für eine Behandlung sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Wer Medikamente selbst bei seinen Tieren anwendet, muss die Mittel vom Tierarzt bezogen haben. Zudem muss der Veterinär den Halter über mögliche Risiken und Impfreaktionen informieren und den Bestand in regelmäßigen Abständen betreuen. Der zuständige Veterinär muss den Halter regelmäßig beraten, um den Gesundheitsstatus des Bestands zu erhalten oder zu verbessern. Zusätzlich muss der Tierarzt den betreuten Tierbestand mindestens vierteljährlich auf mögliche Tierseuchen untersuchen. Bevor der Tierhalter die Impfung im Bestand zum ersten Mal durchführt, muss der Veterinär einen Anwendungsplan aushändigen, in dem verschiedene Punkte geregelt sein müssen.

Was darf der Landwirt verabreichen?

Landwirten dürfen neben Impfstoffen vom Tierarzt auch Tierarzneimittel überlassen werden. Das erfolgt im Rahmen einer ordnungsgemäßen Behandlung und nach vorheriger Untersuchung und Diagnose durch den Tierarzt. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die
  • im Rahmen einer Behandlung oder zur Nachbehandlung, zur oralen Verabreichung oder zur äußerlichen Anwendung eingesetzt werden,
  • zum Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen zur subcutanen, intramuskulären, intravenösen, intranasalen und intramammären Anwendung geeignet sind,
  • hierfür freigegeben wurden.

Wie ein Anwendungsplan durch den Tierarzt aussehen muss und an welchen Stellen beim Rind am besten injiziert wird, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Digitalmagazins.

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