Was darf der Landwirt verabreichen?
- im Rahmen einer Behandlung oder zur Nachbehandlung, zur oralen Verabreichung oder zur äußerlichen Anwendung eingesetzt werden,
- zum Nachbehandeln akut erkrankter Tiere oder Tiergruppen zur subcutanen, intramuskulären, intravenösen, intranasalen und intramammären Anwendung geeignet sind,
- hierfür freigegeben wurden.
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