Bei den Reihenuntersuchungen im Oberallgäu wurde in den letzten Monaten die Praxis angewandt bei einem positiven sowie fraglichen Untersuchungsergebnis des TBC-Simultantests, den Betrieb für mindestens sechs Wochen zu sperren. Nach der sechswöchigen Frist fand eine Nachuntersuchung statt. Bei einem negativen Ergebnis konnte die Betriebssperre aufgehoben werden. Bei einem erneut fraglichen Befund wiederholte sich das Prozedere.
Diese Vorgehensweise führte zu Unmut und Unverständnis bei den betroffenen Milchviehhaltern. Die Allgäuer Landräte Gebhard Kaiser (Ostallgäu), Johann Fleschhut (Ostallgäu), Hans-Joachim Weirather (Unterallgäu) und Elmar Stegmann (Lindau) haben nun ihre Veterinärbehörden angewiesen, nur bei einem positiven TBC-Befund eine Betriebssperre zu verhängen.
- Rinder-TBC: Neues Verfahren soll Landwirte entlasten (26.3.2013) ...
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