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Rindergesundheit

Rinderherpes: Das kommt jetzt auf Tierhalter in NRW zu

In NRW gilt ein neuer Maßnahmenplan zum Schutz gegen BHV1
am Mittwoch, 22.06.2022 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Im Kampf gegen BHV1 hat das Landwirtschaftsministerium NRW und alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt. Dieser beinhaltet neben zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen auch ein Frühwarnsystem.

Die Zahl der mit BHV1 (Rinderherpes) infizierten Rinderbestände ist in Düsseldorf und Borken weiter gestiegen. Das Seuchengeschehen hat sich dort nach Aussage des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen bereits verdichtet. Zur Eindämmung haben das Landwirtschaftsministerium und alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken einen verbindlich anzuwendenden Leitfaden entwickelt, in dem etwa die Einhaltung zusätzlicher Biosicherheitsmaßnahmen vereinbart wurde. Zudem soll durch ein verstärktes Frühwarnsystem in Form erweiterter Untersuchungspflichten die möglichst schnelle Identifikation der virustragenden Tiere gewährleistet werden, um eine unerkannte Durchseuchung von Rinderbeständen und die Weiterverschleppung des Virus zu unterbinden, heißt es in der Pressemitteilung.

NRW droht der Verlust des BHV1-Freiheitsstatus

Sollte sich das BHV-1-Seuchengeschehen nicht schnellstmöglich eindämmen lassen, droht der Region oder sogar NRW insgesamt der Verlust des BHV-1-Freiheitsstatus. Zudem bedeutet die Tötung aller Rinder eines Bestandes zur Bekämpfung von BHV-1 für alle Beteiligten, die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte, die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter sowie die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte eine enorme Belastung. Impfungen gegen das Herpesvirus sind in von der EU als frei anerkannten Gebieten verboten, da diese keinen vollständigen Schutz vor Neuinfektionen oder Virus-Reaktivierungen bieten.

Maßnahmenplan gegen BHV1 für alle Rinderbetriebe

Adressat der Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen sind alle rinderhaltenden Betriebe im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken. Die neuen Maßnahmen beinhalten:

  • eine erhöhte Überwachungsfrequenz in rinderhaltenden Betrieben (dies gilt für die Untersuchung von Milchviehbetrieben, für die blutserologische Untersuchung von Zuchtrindern und bei kranken Tieren mit typischen Symptomen)
  • zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen wie Zutrittseinschränkungen, Vorgaben für Personenkontakte, Besucherbuch, Beschränkung von Tierkontakten, Weidekontakt, Einschränkung der gemeinsamen Nutzung von Gerätschaften und Maschinen
  • erweitertes Management im Umgang mit erkrankten Tieren

Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 30.06.2023

Den ausführlichen Maßnahmenplan finden Sie hier:

Vereinbarung über Maßnahmen zur Prävention und frühzeitigen Erkennung von BHV-1-Infektionen im Regierungsbezirk Düsseldorf und im Kreis Borken

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