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Schlachthofsperre: Vion leitet Eilrechtsverfahren ein

am Donnerstag, 06.03.2014 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Die Schlagzeilen um den gesperrten Schlachthof von Vion nehmen kein Ende. Nachdem der Betrieb weiter gesperrt ist, hat das Unternehmen ein Eilrechtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht eingeleitet.

Die Vion Bad Bramstedt GmbH hat am Dienstagnachmittag beim Landkreis Bad Segeberg die Aufhebung der Produktionssperre beantragt. Wie das Unternehmen berichtet, hat der Kreis Segeberg auf Anordnung des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein seine Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion bisher nicht aufgehoben.
Um den Betrieb schnellstmöglich wieder zu ermöglichen, leitet Vion jetzt rechtliche Schritte ein.
 

Vion geht juristisch gegen Produktionssperre vor

Der Rinderschlachthof in Bad Bramstedt war aus Tierschutz- und Hygienegründen gesperrt worden. In den letzten Tagen haben dazu verschiedene Untersuchungen stattgefunden. Die Schlachtanlage wurde auf technische Gesichtspunkte hin begutachtet, ebenso wie im laufenden Betrieb, wofür für wenige Stunden ein Probebetrieb stattfand.
 
Nach Ansicht von Vion spricht nichts mehr dagegen, dass der Schlachthof den Betrieb jetzt wieder aufnehmen darf. Immerhin hätten "alle Gutachter dem Betrieb die Eignung für die rechtlich konforme Arbeit" bestätigt. Dagegen, dass die Ordnungsverfügung auf Untersagung der Produktion dennoch nicht aufgehoben wird, wehrt sich das Unternehmen jetzt juristisch: Vion hat vor dem schleswig-holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig ein Eilrechtsverfahren eingeleitet.
  • Bad Bramstedt: Schlachthof heute im Probebetrieb (4. März) ...
  • Vion: QS-Auditoren für Schlachtfreigabe (3. März) ... 
  • Razzia auf Vion-Schlachthof (26. Februar) ...

Ergebnis der Tierschutzkontrolle noch nicht bekannt

Vion äußert in einer Pressemitteilung, dass die Einhaltung der Lebensmittel- und Tierschutzrechtlichen Vorschriften bei der Wiederaufnahme der Produktion gewährleistet ist. Allerdings: Das Ergebnis der Tierschutzkontrolle des Betriebes vom 4. März liegt noch nicht vor. Denn das Landwirtschaftsministerium hat sich vorbehalten, die Informationen des Gutachters zunächst selbst auszuwerten. 
 
Gestern sollten in Bad Bramstedt mit dem Betriebsrat Gespräche stattfinden, um über eine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit zu sprechen.

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