Schleswig-Holstein ist mit dem heutigen Tag, 29. März 2017, offiziell BHV1-frei. Dies teilte das Landwirtschaftsministerium in Kiel mit. Der entsprechende Durchführungsbeschluss der EU-Kommission wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erleichterungen für den Handel mit Rindern zwischen Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern und Regionen, die ebenfalls den Status „BHV1-frei“ besitzen, gelten ab morgen. So entfallen aufwändige und teure Quarantänemaßnahmen vor dem Verbringen von Rindern.
Auflagen für Rinderhandel aus nicht BHV1-freien Ländern
Auf der anderen Seite bedeutet die offizielle Anerkennung der BHV1-Freiheit Schleswig-Holsteins, dass Rinder aus Ländern und Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, von morgen an nur mit besonderen Auflagen nach Schleswig-Holstein verbracht werden dürfen.
Um den Schutz der Rinderbestände aber weiterhin so hoch wie möglich zu halten, gelten unter anderem für Viehausstellungen und -märkte bis auf weiteres wichtige zusätzliche Schutzmaßnahmen.
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