Durch die Untersuchung eines Rinderaborts im Rahmen des schweizerischen Überwachungsprogramms wurde bei einem Rind im Kanton Graubünden ein Verdacht auf IBR festgestellt. Das Tier wurde geschlachtet und der betroffene Betrieb gesperrt.
Die weitere Analyse im Referenzlabor bestätigte den Elisa-Schnelltest und damit den Seuchenfall. Daraufhin wurden alle Tiere im Betrieb auf BHV1 untersucht. Hier zeigten zwei weitere Tiere einen positiven Befund.
Vier weitere Betriebe von IBR betroffen
Um die mögliche Ausbreitung der Krankheit zu bestimmen, hatten die Veterinärbehörden abgeklärt, mit welchen weiteren Tieren das betroffene Tier noch Kontakt hatte. Eine Übertragung in der Region findet zum einen über die Beziehung von Milchvieh- und Aufzuchtbetrieben statt. Aber auch während des Weideauftriebs im Sommer kann es zu Kontakten zwischen Tieren unterschiedlicher Betriebe kommen.
Bei der Recherche konnten vier weitere Kontaktbetriebe identifiziert werden. Sie befinden sich im Umkreis von 20 km um den betroffenen Betrieb und sind alle innerhalb des Kantons Graubünden. Alle Betriebe wurden vorrübergehend gesperrt.
Auf den vier Betrieben wurden alle Tiere auf BHV1 untersucht. Dies konnte aber nicht nachgewiesen werden. Dafür fiel bei sechs Tieren der Test auf BHV2 positiv aus. BHV2 ist der Erreger der bovinen Mamillitis. Das Virus sorgt für Herpesentzündungen am Euter und an den Zitzen. Der Erreger tritt vor allem in den alpinen Regionen auf. BHV2 ist nicht anzeigepflichtig. Ein IBR-Seuchengeschehen ist damit weniger wahrscheinlich - der Fall wird trotzdem weiter abgeklärt.
Wie der BHV1-Erreger in den betroffenen Betrieb eingeschleppt wurde, konnte noch nicht nachvollzogen werden.
Sowohl der Betrieb mit dem bestätigten IBR-Fall als auch die vier weiteren Kontaktbetriebe sind für die nächsten 30 Tage gesperrt und werden erst nach einer dann folgenden negativen Nachuntersuchung wieder freigegeben.
Die Schweiz ist seit 1993 frei von IBR
IBR trat erstmals 1977 massiv in der Schweiz auf und wurde mit einschneidenden Massnahmen bekämpft. Ab 1983 lief ein Ausrottungsprogramm, das nach zehn Jahren und Kosten von 135 Millionen Franken zur Ausrottung der Krankheit in der Schweiz führte.
Der letzte IBR-Fall trat im Jahr 2016 auf. Dabei handelte es sich um ein aus Österreich importiertes Rind.
Im Gegensatz zu Deutschland werden in der Schweiz nur eindeutig mit BHV1 infizierte und verdächtige Tiere gemerzt und nicht der gesamte Bestand. Der vorliegende Fall wird allerdings weiter abgeklärt. Bei einem IBR-Seuchengeschehen mit mehreren positiven Tieren würde auch in der Schweiz der gesamte Bestand gemerzt.
Kuhgesundheit: IBR ist nicht heilbar
IBR ist nicht heilbar. Ist ein Tier infiziert, kann sich der Erreger, ein Herpes-Virus (BHV1), über längere Zeit ohne Symptome im Nervensystem der Tiere verstecken. Die Krankheit kann jederzeit, zum Beispiel bei Stress, wieder ausbrechen. Dabei werden jeweils Viren ausgeschieden, die andere Tiere anstecken können. Deshalb müssen alle infizierten Tiere getötet werden. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Sie befällt vor allem Rinder.
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