Der Deutsche Bauernverband weist daraufhin, dass dass einige der vorgeschlagenen Maßnahmen in Deutschland schon seit Jahren gelebt werden, beispielsweise bei der Vertragsgestaltung zwischen Milcherzeuger und Molkerei. So seien in Deutschland rund 70 Prozent der Milchbauern genossenschaftlich organisiert. Das vertragliche Miteinander sei hier über Milchlieferordnungen und Satzungen geregelt. Die restlichen 30 Prozent würden ihre Milch privaten Molkereien andienen, mit denen es ebenso Verträge gebe. Dagegen hätten eine Vielzahl von Milchbauern in den anderen EU-Mitgliedsstaaten keine schriftlichen Verträge mit ihren Abnehmern. Auch der Milchindustrieverband (MIV) weist daraufhin, dass über 99 Prozent der Milch vertraglich gebunden sei in Deutschland.
Positive Impulse denkbbar
Die Vorschläge über verbindlichere Vertragsbestandteile bezüglich Preisen, Mengen und Fristen bringen nach Ansicht des DBV jedoch einen positiven Impuls in die Diskussion zur Stärkung der Milchbauern. In Bezug auf die Stärkung von Erzeugerorganisationen zur Verbesserung der Verhandlungsmacht biete das deutsche Marktstrukturgesetz ausreichend rechtliche Möglichkeiten, die es in anderen EU-Mitgliedstaaten so nicht gebe. Gute Beispiele von Erzeugerzusammenschlüssen in Deutschland gebe es unter anderem in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Neu sei, dass nunmehr auch Regelungen für eine eventuell grenzüberschreitende Tätigkeit geschaffen werden.
Molkereiwirtschaft hält von Boards nichts
Der Milchindustrieverband hält es für wenig realistisch, dass nach der möglichen Verabschiedung des Verordnungspaketes die Milcherzeuger zu den "Boards" streben. Bei kleineren landwirtschaftlichen Betrieben könne das Sinn machen, die großen Erzeugerbetriebe im Norden oder Osten der Republik würden jedoch nicht so schnell ihre Verhandlungsposition an anonyme "Boards" abgeben, heißt es in einer Stellungnahme. Den Preis werde dies sowieso nicht beeinflussen, diesen regelten am Markt Angebot und Nachfrage. (dlz agrarmagazin)
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