Der
Verband der Deutschen Fleischwirtschaft hat nun die Ergebnisse seiner Auswertung von Stichprobenerhebungen in den Jahren 2013 und 2014 veröffentlicht. Diese zeigen, dass sich etwa ein Prozent der weiblichen Rinder im letzten Drittel der Trächtigkeit zur Schlachtung gelangen. "Die Schlachtbetriebe haben keine Möglichkeit, die Anlieferung trächtiger Rinder zu verhindern, sondern können lediglich feststellen, dass trächtige Tiere angeliefert wurden und diesen Tatbestand an die Rinderhalter zurückmelden", erklärt der Verband in seiner
Pressemitteilung. Es wird an die Rinderhalter appelliert, die Anlieferung trächtiger Rinder zu vermeiden.
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