Einschließlich anderer Zuflüsse und eines kräftigen Übertrags aus dem Vorjahr erreichen die sogenannten zweckgebundenen Einnahmen des EU-Agrarhaushalts im nächsten Jahr 2.840 Mio. Euro; gegenüber der Schätzung vom Mai ist das ein Plus in Höhe von insgesamt 1.138 Mio Euro. Rechtlich gesehen muss dieser Betrag wegen der Zweckgebundenheit im Agrarhaushalt verbleiben. Die Kommission hindert dies jedoch nicht daran, die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Zuflüsse um 488 Mio. Euro weniger für Landwirtschaft und Fischerei zu bitten; dieses Geld findet ihrer Meinung nach in anderen Haushaltsbereichen bessere Verwendung.
Einschließlich weiterer Korrekturen stehen damit für den Agrarbereich 698 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Summe verteilt sich auf das im September vorgestellte Hilfspaket in Höhe von 500 Mio Euro, insbesondere für Milchvieh- und Schweinehalter, sowie auf die bereits im August angekündigten rund 200 Mio. Euro für Marktrücknahmen im Obst- und Gemüsebereich.
Die aktualisierten Schätzungen der Kommission werden jetzt unmittelbar in den weiteren Verhandlungsprozess mit Rat und Europaparlament einfließen. Die Institutionen müssen sich planmäßig bis Mitte November auf einen Kompromiss einigen.
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