Vergangene Woche wurde der Schlachthof in Tauberbischofsheim nach dem ersten Betriebstag wieder gesperrt. Begründet wird die Sperrung damit, dass die nach einer Probeschlachtung vereinbarten Schritte für mehr Tierschutz nicht umgesetzt wurden. Konkret müsse eine neue Betäubungsfalle eingebaut werden.
Einbau der Betäubungsfalle dauert
Der Umbau könne vermutlich nicht vor Mitte Mai realisiert werden, heißt es von Betreiberseite. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis betonte am Dienstag, über einen Termin für eine erneute Probeschlachtung könne erst nach Einbau der neuen Betäubungsfalle entschieden werden. "Wir werden nach Abschluss der Umbauarbeiten nochmals alles auf den Prüfstand stellen und keine Kompromisse machen", sagte die Sprecherin.
Führerscheinklasse L, T und C/CE: Diese Maschinen dürfen Sie fahren
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Mit der Fahrerlaubnisklasse L können ab einem Alter von 16 Jahren Zugmaschinen, also Traktoren, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h gefahren werden. Das gilt jedoch nicht, wenn Anhänger mitgeführt werden.
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Mit einem Anhänger am Traktor darf man mit dem L-Führerschein maximal 25 km/h schnell fahren. Das gilt auch, wenn der Anhänger bis 40 km/h zugelassen ist.
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Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher dürfen mit dem L-Führerschein gefahren werden. Jedoch gilt auch hier eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher, Häcksler oder Roder dürfen mit der Klasse T bis zu einer bbH von 40 km/h gefahren werden.
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Achtung ist geboten beim Zweck: Die beschriebenen Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von land- oder forstwirtschaftlichen (LoF) Zwecken eingesetzt werden. Fährt man zum Beispiel für einen Bauunternehmer Bauschutt, Erde oder Sand, hat dies nichts mit den LoF-Zwecken zu tun und somit muss der Fahrer die Führerscheinklasse C/CE besitzen.
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Werkbild/Krampe
Wenn diese allerdings - was in der Regel der Fall ist - eine bbH von mehr als 60 km/h haben, ist hier ein C- bzw. mit Anhänger ein CE-Führerschein nötig. Dieser kann ab 21 Jahren erworben werden.
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Mit dem T-Führerschein kann man ab einem Alter von 16 Jahren Schlepper mit einer bbH bis 40 km/h fahren. Ab 18 Jahren ändert sich das: Dann dürfen die Traktoren bis 60 km/h schnell sein. Diese Geschwindigkeiten gelten auch, wenn man einen Anhänger mitführt - sofern der Anhänger auf die jeweilige Höchstgeschwindigkeit zugelassen ist.
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