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Haltung und Mast

Tierärztekammer fordert Verbot der Anbindehaltung

am Freitag, 08.05.2015 - 14:30 (Jetzt kommentieren)

Die Bundestierärztekammer spricht sich für einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung aus. Sie fordert den Gesetzgeber auf die Anbindehaltung zu verbieten und mittels Cross-Compliance Sanktionen durchzusetzen.

Die Bundestierärztekammer (BTK) hält laut eigenen Aussagen einen kompletten Ausstieg aus der Anbindehaltung für erforderlich. Die BTK kritisiert, dass konkrete rechtliche Vorgaben zur Gestaltung der Haltungsform für über 6 Monate alte Rinder fehlen. Insbesondere zur Anbindehaltung von über 6 Monate alten Rindern sei die Rechtslage nicht eindeutig.
 
Nach vorliegenden Rechtsprechungen wird eine ganzjährige Anbindehaltung als nicht rechtskonform angesehen. Ein explizites Verbot der zeitweisen Anbindehaltung von über 6 Monate alten Rindern gibt es in Deutschland jedoch nicht.

Haltung in Cross Compliance einbeziehen

Die BTK sieht den Gesetz- und Verordnungsgeber daher gefordert, bezüglich der Haltung von über 6 Monate alten Rindern durch klare Regelungen Rechtssicherheit zu schaffen und die Anbindehaltung mit einer an den Erfordernissen des Tierschutzes orientierten angemessenen Übergangsphase grundsätzlich zu verbieten. Die BTK weist darauf hin, dass Missstände in der Haltung auch im Rahmen der Cross Compliance-Kontrollen angemahnt werden könnten. Mit der sogenannten Auflagenbindung (Cross Compliance) könne die Gewährung von EU-Agrarzahlungen von der Einhaltung bestimmter Verpflichtungen abhängig gemacht werden.
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