Offene Fronten und immer frische Luft im Stall. Moderne Bullen- und Rindermastställe bieten den Tieren nicht nur mehr Platz, sondern auch mehr Komfort. Der Bedarf an Platz hat sich in den letzten Jahren auch in Altgebäuden deutlich verändert, reine Spaltenböden werden mittlerweile mit Gummiauflagen ausgestattet und die Tierzahl pro Bucht an neue Anforderungen angepasst.
Die früher geltende Gesamtfläche von weniger als 2,7 m² bei Tieren über 650 kg Lebendmasse ist tierschutzrechtlich mittlerweile nicht mehr vertretbar. Mit einer Übergangszeit von zwei Jahren nach Veröffentlichung der Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung hatten Betriebe bis 2020 Zeit den Tieren mehr Platz anzubieten. Die Leitlinie gilt bei der Mast von Tieren ab sechs Monaten als wesentlicher Bestandteil für eine tierschutzgerechte Haltung.
Bundeseinheitliche gesetzliche Vorgaben gibt es allerdings nur für Kälber bis sechs Monaten. Diese sind in der Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) genau geregelt. Neben einer Sachkunde müssen Landwirte allerdings für viele Audits von QS oder der Initiative Tierwohl Rind (ITW) weitere Anforderungen erfüllen. Zudem gilt für alle Tierhalter die Pflicht zur betrieblichen Eigenkontrolle und der Erhebung geeigneter Tierschutzindikatoren im Betrieb.
Hygiene im Rinderstall: Infektionsketten minimieren
Treten vermehrt Gesundheitsprobleme im Stall auf sollte man die Haltungsbedingungen in jedem Fall verbessern. Neben dem Waschen und Desinfizieren der einzelnen Buchten nach jedem Durchgang, sollten Betriebsleiter auch auf frische Luft im Stall und die Konzentration an Schadgasen im Stall achten. Offene Fronten und geschützte Liegebereiche bieten den Tieren ein hohes Maß an Komfort innerhalb der einzelnen Buchten.
In der Rinder- und Bullenmast spielt zudem die Herkunft und der Erregerdruck zu Beginn der Mastperiode eine wichtige Rolle. Hier ist das Gruppenmanagement der einzelnen Tiere besonders wichtig. Zusammenstallen von gleichaltrigen Kälbern, Abtrennungen zwischen den einzelnen Gruppen, genügend Platz, ausreichend Futter und eine nicht zu hohe Belegungsdichte können den Stress am Anfang der Mast deutlich reduzieren.
Um Rangkämpfe in der Endmast zu vermeiden, sollten die Tiere von Beginn an in derselben Gruppe untergebracht sein. Dies wirkt sich auch positiv auf mögliche Infektionsketten aus. Für mehr Hygiene im Stall ist es zusätzlich sinnvoll die Vor- und Endmast in getrennten Ställen unterzubringen
Bullenmast: Zapfentränken nicht mehr ausreichend
Wie beim Futter, müssen die Tiere jederzeit Zugang zu frischem, sauberem Trinkwasser haben. Je Bucht müssen mindestens zwei Tränken zur Verfügung stehen. Maximal acht Tiere dürfen pro Tränke in der Bucht untergebracht sein. Zapfentränken reichen in der Bullen- und Rindermast nicht mehr aus. In der Verordnung ist eine Übergangsfrist von fünf Jahren angegeben.
Mit Ablauf der Frist im Jahr 2022 sind auch Besitzer von Altgebäuden verpflichtet, mindestens eine Schalentränke pro Bucht nachzurüsten. Beim Anbringen sollte man darauf achten, dass man die Tränken möglichst geschützt anbringt, um sie vor Übergriffen durch die Tiere zu schützen. Dies gilt auch für Bürsten und anderes Beschäftigungsmaterial, das innerhalb der Buchten abgebracht ist.
Ein höheres Maß an Tierwohl ist auch im Liegebereich Pflicht. Die Liegefläche sollte weich, elastisch, verformbar und isolierend sein. Wer in seinem Stall nach wie vor auf Vollspalten setzt, ist bei Neubauten bis 2021 dazu verpflichtet gewesen einen bestimmten Anteil der Bucht mit Gummibelag auszustatten. Besitzer von Altbauten haben insgesamt 12 Jahre, also bis 2030 Zeit, ihre Ställe entsprechend nachzurüsten.
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