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Nebenwirkungen

Todesfälle bei Kühen: Arzneimittel Velactis wird überprüft

am Dienstag, 28.06.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Nach der Anwendung eines Tierarzneimittels wurden schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kühen, zum Teil mit Todesfolge, gemeldet. Auch Deutschland ist betroffen.

Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) meldet, erfolgt bei dem Arzneimittel Velactis eine erneute Prüfung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.

CEVA Santé Animale habe im Juni 2016 die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) darüber informiert, dass nach der Anwendung von Velactis schwerwiegende Nebenwirkungen bei Kühen, zum Teil mit Todesfolge, gemeldet wurden, so das BVL.

Nebenwirkungen: Viele Meldungen in kurzer Zeit

Velactis 1,12 mg/ml Injektionslösung mit dem Wirkstoff Cabergolin ist ein Mittel zum Trockenstellen von Milchrindern. Es ist ein zentral über die EMA zugelassenes Tierarzneimittel.

In der relativ kurzen Zeitspanne seit Markteinführung im März 2016 seien für Velactis insgesamt 97 Meldungen zu circa 162 betroffenen Tieren mit teilweise schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen bei der EMA eingegangen.

Nebenwirkungen, Symptome, Todesfälle

Die gemeldeten Symptome sind laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

  • Festliegen,
  • Hypothermie,
  • Hypokalzämie,
  • Funktionsstörung des Pansens,
  • Diarrhö,
  • periphere Durchblutungsstörungen,
  • Ataxie und
  • Adipsie.

16 Meldungen berichten gar vom Tod der betroffenen Milchkühe.

Todesfall: Auch Deutschland betroffen

In der Bundesrepublik Deutschland seien bisher 11 Meldungen mit 18 betroffenen Tieren bekannt, darunter ein Todesfall. Die Mehrzahl der Fälle trat in Dänemark auf, wo das Produkt erstmals in den Verkehr gebracht wurde.

Der genaue Zusammenhang der unerwünschten Wirkungen ist zurzeit noch nicht bekannt. Nach der derzeitigen Datenlage ergibt sich jedoch der begründete Verdacht, dass Velactis einen negativen Einfluss auf die Stoffwechsellage der Tiere ausübt, meldet das BVL.

Maßnahmen zum Umgang mit Velactis

Eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Entscheidung soll voraussichtlich im Juli 2016 getroffen werden. Für die Übergangszeit hat das BVL die Behörden der Bundesländer informiert. Diese prüfen nun, ob sie Maßnahmen in eigener Zuständigkeit anordnen, zum Beispiel eine befristete Untersagung des Inverkehrbringens oder einen Rückruf der Chargen.

Tierärzte sollten bis auf weiteres darauf achten, dass Velactis gemäß der Fachinformation angewendet wird.

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