Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Haltung und Mast

Trächtige Kühe beim Schlachter: Regeln und Perspektiven

am Donnerstag, 16.07.2015 - 16:00 (Jetzt kommentieren)

Die Schlachtung trächtiger Kühe ist in den letzten Tagen heftig diskutiert worden. Politik und Wirtschaft zeigen großes Interesse daran, die gängige Praxis zu ändern. agrarheute.com hat nachgefragt.

In der ARD-Sendung Report Mainz ging es in dieser Woche  unter anderem um das Thema "Trächtige Kühe im Schlachthof". Der Aufschrei in der Bevölkerung war groß.
 
Wie in der Sendung zu hören war, werden in Deutschland nach Einschätzung der Bundestierärztekammer jedes Jahr bis zu 180.000 trächtige Kühe geschlachtet.

Schmidt: Das ist 'absolut inakzeptabel'

"Absolut inakzeptabel" nennt Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) den Zustand in Report Mainz. Gegen das Schlachten trächtiger Rinder "wollen und müssen wir etwas tun", kündigt Schmidt an. Geplant seien Verordnungen und neue Vollzugsregelungen auf europäischer und erstmals auch auf nationaler Ebene. "Ich möchte, dass wir sobald wie möglich diese Praxis beenden", erklärt Schmidt im ARD-Magazin.
 
Das Minsiterium prüft bereits seit längerem, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken. Zwischenzeitlich appelliert das BMEL an die Tierhalter, den Trächtigkeitsstatus der Tiere bei der Entscheidung zur Schlachtung zu beachten. Problem: auf EU-Ebene ist die Bereitschaft überschaubar, eine neue einheitliche Richtlinie beispielsweise beim Fleischhygienerecht zu verankern.

Das sind die aktuellen Regeln

"In diesem Bereich bietet wohl nur das nationale Gesetz einen Hebel", erkärt Tierarzt Dr. Michael Drees gegenüber agrarheute.com. Der praktizierende Tierarzt ist Mitglied einer Projektgruppe des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, die sich mit dem Thema auseinandersetzt.
  • Tierschutz-Transportverordnung: Im Moment ist es nur verboten, Kühe zu transportieren, die 90 Prozent der Trächtigkeit hinter sich haben. "Hier könnte man das Transportverbot - in Bezug auf die Schlachtung - ausdehnen", erklärt Dr. Drees. Es könnte erstmal auf die letzten dreißig Prozent der Trächitgkeit ausgeweitet werden.
  • Tierschutzgesetz: Bislang ist darin kein Schutz des "ungeborenen Lebens" verankert. "Auch die weiterentwickelten Föten könnten in dem Gesetz mit einbezogen werden, da bei diesen beim Schlachtprozeß Schmerzen und Leiden erzeugt werden", sagt Dr. Drees.

Trächtige Kühe beim Metzger: Schlachthöfe reagieren mit Abschlägen

Die Transport- und Fleischwirtschaft zeigt nach Einschätzung von Dr. Drees im Moment verstärkt Interesse, eigene Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen. "Bisher haftet auch der Transporteur, wenn er Kühe in den letzten zehn Prozent der Trächtigkeit transportiert." Die Branche werde sich hier stärker absichern. Auch erste Schlachthöfe reagierten bei entsprechenden Tieren mit Abschlägen.
 
In einer persönlichen Einschätzung erklärt Dr. Dress, dass künftig die Ethik in die ökonomischen Überlegungen der Landwirte stärker mit berücksichtigt werden - auch in Bezug auf die Aktzeptanz in der Gesellschaft. Aber hier dürften die Landwirte nicht allein gelassen werden.
 

Landvolk: Hochtragende Tiere gehören nicht auf den Schlachthof

"Hochtragende Tiere gehören nicht auf den Schlachthof." Auf diesen für alle Tierhalter gültigen Grundsatz weisen das Landvolk Niedersachsen und der DBV erneut hin. "Jeder Tierhalter muss sicherstellen, dass keine weiblichen Tiere, die hochtragend sind, zur Schlachtung kommen", sagt Landvolkvizepräsident Heinz Korte. Danach sollten in erster Linie die Halter von weiblichen Rindern, dazu zählen
  • Milch- oder Mutterkühe,
  • aber auch Mastrinder,
sich vor dem Schlachttermin vergewissern, dass die Tiere nicht tragend sind.
 

Ausnahmefälle: Schlachthof vorab informieren

In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel nicht behandelbaren Eutererkrankungen, sollten die Landwirte laut Landvolk den Schlachthof vorab informieren. Der Verband ist daher nach eigenen Angaben mit der Fleischwirtschaft im Gespräch, um dies über entsprechende Begleitpapiere sicherzustellen. Der Schlachthof könne sich dann gezielt auf die Schlachtung dieses Tieres vorbereiten.
 
Zurzeit arbeitet das Landvolk Niedersachsen in einer Arbeitsgruppe des Landwirtschaftsministeriums in Hannover mit. Hier soll den Gründen nachgegangen werden, warum einzelne Landwirte tragende Rinder dennoch zur Schlachtung geben. Davon erhofft sich der Verband konkrete Empfehlungen an die Praktiker, um die nicht beabsichtigte Schlachtung ausschließen zu können. "Entgegen der in einzelnen Medienberichten geschilderten Zahl handelt es sich hier tatsächlich um Ausnahmefälle", schildert Vizepräsident Albert Schulte to Brinke den derzeitigen Erkenntnisstand. 

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...