Ende Juni hat die große Koalition in Bundestag und Bundesrat ihr "Abschiedsfeuerwerk" gezündet. Innerhalb weniger Tage wurden hunderte Gesetze und Verordnungen geändert. Mit möglicherweise fatalen Folgen für Milchviehhalter.
Ohne fachliche Beratung beschloss der Bundesrat am 25. Juni eine Änderung der „Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung“. Verborgen zwischen Regeln für den Welpenschutz findet sich darin eine Passage, die den Transport von Kälbern erst ab einem Alter von 28 Tagen erlaubt. Aktuell gilt ein Mindestalter von 14 Tagen. Die Neuregelung soll nach einem Jahr Übergangsfrist greifen.
Brüssel prüft die Verordnung derzeit
Zurzeit liegt die Verordnung im Zuge des üblichen Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission. Damit ist eine dreimonatige Stillhaltefrist verbunden.
Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums gegenüber agrarheute erklärte, soll die Verordnung möglichst im Oktober 2021 verkündet werden. Nach Ablauf der vorgesehenen Übergangsfrist könnte das Transportverbot für Kälber im Alter bis 28 Tagen folglich ab dem 1. November 2022 gelten.
Milchbauern müssen zusätzliche Stallplätze schaffen
Die längere Haltedauer der Kälber auf den Milchviehbetrieben hat gravierende Konsequenzen. Das weiß auch der Gesetzgeber, denn in der Begründung der Neuregelung heißt es: „In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV (Tierschutznutztierverordnung), Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.). Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat.“
Auch der Arbeitsaufwand wird in den Milchviehbetrieben steigen
So sind nach der Kälberhaltungsverordnung ab der 3.Woche bei Haltung in Einzelboxen größere Einzelboxen vorzusehen. Sie müssen dann mindestens 160 cm lang sein und 100 cm breit. In der Konsequenz bedeutet das, dass nicht nur mehr Boxen für entsprechend mehr Tiere, sondern auch größere zusätzliche Boxen anzuschaffen sind. Dazu ist mehr Stellfläche vorzusehen. Für die Einstreu ist zusätzliches Stroh zu kalkulieren, was den Anfall an Mist ebenfalls vergrößert.
Für die weiteren 14 Tage ist mit einer verlängerten Tränkedauer und mit mehr Rauhfutter zu rechnen. Bei kalkulierten Arbeitszeiten von zehn Minuten pro Kalb und Tag kommen für jedes zwei Wochen länger aufgezogene Kalb zusätzliche 2,3 Stunden hinzu.
Zusätzliche Kosten von 60 Euro pro Bullenkalb
Bei einer Verdopplung der Haltedauer ist davon auszugehen, dass auch die Tiergesundheitskosten entsprechend steigen werden. Geht man von Gesamtkosten in der Kälberaufzucht von bis zu 300 Euro je Kalb aus, dann belaufen sich die Kosten für die zusätzliche Aufzucht auf rund 60 Euro mehr.
Es ist fraglich, ob der Viehhändler die Zusatzkosten bezahlen wird. Auch wenn der Kälberaufzüchter durch die älteren Tiere einen besseren Überblick über den Status der Tiere bekommt, da Kälber je nach Leistungspotenzial vor allem ab der zweiten Woche „auseinanderwachsen“.
Deutlich längere Übergangsfrist gefordert
Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) fordert eine deutlich längere Übergangsfrist für die längere Haltedauer. „Dieses Verbot verschärft die ohnehin schlechte Wirtschaftlichkeit von Bullenkälbern auf den Erzeugerbetrieben“, stellte BRS-Geschäftsführerin Dr. Nora Hammer fest. Zusätzliche Stallkapazitäten müssten auf den Erzeugerbetrieben geschaffen werden. Folglich würden Investitionen in einem Bereich notwendig, in dem bisher schon keine Gewinne erzielt würden.
Nach Auffassung des Verbandes hätten im Vorfeld der Entscheidung im Bundesrat die Förderung der Umstrukturierung oder Erweiterung von Erzeugerbetrieben, alternative Absatzmärkte sowie weitere innovative Lösungsansätze angeboten werden müssen.
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