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Gerichtsurteil

Urteil nach Schlachthof-Skandal: Ein Angeklagter muss ins Gefängnis

Rind-im-Tiertransporter
am Montag, 18.09.2023 - 10:30 (1 Kommentar)

Mitarbeiter eines Schlachthofs sollen rund 200 Tiere illegal geschächtet haben. Nun wurde das Urteil vom Amtsgericht gefällt.

Am 1. September begann der Prozess gegen drei Mitarbeiter eines Schlachthofs in Nordrhein-Westfalen, nun ist ein Urteil gefallen. Die Mitarbeiter standen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Insgesamt sollen die drei Schlachthof-Mitarbeiter 188 Schafe und Rinder illegal geschächtet haben. 

Einer der Mitarbeiter wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen die beiden anderen Angeklagten wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zusätzlich wurde den drei Mitarbeitern der berufsmäßige Umgang mit Schlachttieren verboten. 

Tierschutzverstöße auf Schlachthof: Mitarbeiter möchte Urteil anfechten

Aufgrund der Schwere des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde neben den Freiheitsstrafen auch eine Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro gegen die Inhaberin des ehemaligen Schlachthofs verhängt. Sie selbst habe laut ihrem Anwalt nichts von den Verstößen gewusst.

Angeklagt war auch der Chef des Schlachthofs. Aufgrund seines gesundheitlichen Zustands konnte er allerdings nicht an dem Verfahren teilnehmen. Die Anklage gegen ihn wurde daher vom Verfahren abgetrennt. Der Anwalt des Mitarbeiters, der zu drei Jahren Gefängnis verurteilt wurde, kündigte an, das Urteil anzufechten. 

Prozess gegen Mitarbeiter des Schlachthofs in Selm am 1. September gestartet

Der Chef eines Schlachthofs und seine Mitarbeiter sollen knapp 200 Rinder und Schafe ohne Betäubung getötet haben. Ab heute müssen sich drei Mitarbeiter des Betriebs vor dem Landgericht Lünen wegen massiver Verstöße gegen das Tierschutzgesetz verantworten. 

Der Chef des Schlachthofs im nordrhein-westfälischen Selm ist verhandlungsunfähig und nimmt daher nicht am Prozess teil. Laut Anklage ist auf Aufnahmen der „Soko Tierschutz“ zu sehen, wie die Angeklagten die Rinder und Schafe in den frühen Morgenstunden ohne vorherige Betäubung töteten. Dieses Vorgehen ist in Deutschland illegal.

Schlachtung ohne Betäubung durchgeführt: Mitarbeitern droht Haftstrafe

Über einen Zeitraum von drei Wochen hatte die „Soko Tierschutz“ verdeckte Aufnahmen in dem Schlachtbetrieb getätigt. Laut zuständigem Kreis Unna bestand bereits vor den bekannt gewordenen Aufnahmen der Verdacht, dass es tierschutzrelevante Verstöße in dem Schlachtbetrieb gegeben hatte. 

Dieser Verdacht erhärtete sich bei Kontrollen laut Kreis allerdings nicht. Bei Verurteilung droht den drei angeklagten Mitarbeitern eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Mit Material von WDR; Ruhr Nachrichten

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