Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Interview

Verbot von Betonspalten im Kälberstall: Umbau bereits vor 2024 planen

Ab Februar 2024 ist die Kälberhaltung auf reinen Betonspalten verboten. Auch für Altställe gibt es allerdings Lösungen.
am Mittwoch, 13.09.2023 - 09:00 (Jetzt kommentieren)

Neues Jahr, neue Herausforderungen - das gilt auch in der Kälberhaltung. Ab 2024 ist die Haltung für Kälber ab 15 Tage bis zum Ende des sechsten Lebensmonats auf Betonspalten verboten.

Ab Februar 2024 dürfen Kälber im Alter von 15 Tagen bis zum Ende des sechsten Lebensmonats, nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden. 

Betriebe, die ihre Kälber nach wie vor auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher bis zum kommenden Jahr Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt. 

Laut Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) gilt diese Regel nicht nur für Neubauten.

Verbot von Betonspalten: Welche Untergründe dürfen Landwirte nutzen?

Trocken, weich oder elastisch und verformbar - diese Anforderungen gelten für die Liegeflächen von Kälbern. 

Wie genau diese Untergründe definiert sind, hat uns Henrike Jansen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erzählt. Zudem geht sie in unserem Interview auf praxisnahe Umbaulösungen in Altställen und mögliche Ausnahmeregeln ein.

Digitale Ausgabe agrarheute

Dies war eine stark verkürzte Zusammenfassung des Interviews.
Lesen Sie jetzt mehr über praktischen Alternativen zu Betonspalten und testen Sie unverbindlich die digitale Ausgabe agrarheute.

Wenn Sie bereits ein digitales Abo haben, geht es hier entlang.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...