Ab Februar 2024 dürfen Kälber im Alter von 15 Tagen bis zum Ende des sechsten Lebensmonats, nur noch auf trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegeflächen gehalten werden.
Betriebe, die ihre Kälber nach wie vor auf Betonvollspalten halten, müssen sich daher bis zum kommenden Jahr Gedanken machen, wie sich der vorhandene Stall tierschutzgerecht umbauen lässt.
Laut Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) gilt diese Regel nicht nur für Neubauten.
Verbot von Betonspalten: Welche Untergründe dürfen Landwirte nutzen?
Trocken, weich oder elastisch und verformbar - diese Anforderungen gelten für die Liegeflächen von Kälbern.
Wie genau diese Untergründe definiert sind, hat uns Henrike Jansen von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen erzählt. Zudem geht sie in unserem Interview auf praxisnahe Umbaulösungen in Altställen und mögliche Ausnahmeregeln ein.
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Dies war eine stark verkürzte Zusammenfassung des Interviews.
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