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Bundesrat

Verbot der ganzjährigen Anbindebehaltung offiziell beschlossen

am Freitag, 22.04.2016 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Jetzt ist es durch. Der Bundesrat hat heute für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern gestimmt. Es gibt noch eine Übergangsfrist von 12 Jahren.

"Der Bundesrat setzt sich mit einer am 22. April 2016 gefassten Entschließung für eine tiergerechtere Haltung von Rindern ein", heißt es in einer Meldung der Länderkammer. Darin fordert er ein gesetzliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung. Anfang des Monats hatte sich der Agrarausschuss des Bundesrates für einen entsprechenden Antrag der hessischen Landesregierung ausgesprochen. Die Nachricht rief auch ein starkes Echo bei unseren Lesern hervor.

Begründet wird die Entscheidung unter anderem mit:

  • Bei einer solchen Haltung seien die Fortbewegung, das Abliegen und das Aufstehen deutlich erschwert.
  • Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten der Tiere werde eingeschränkt oder sogar gänzlich verhindert.
  • Zudem würden bei anderen Haltesystemen deutlich weniger Krankheiten auftreten, heißt es in der Begründung.

Mit der Annahme des Entschließungsantrages stellt der Bundesrat damit fest, "dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern kein tiergerechtes Haltungssystem im Sinne des § 2 Tierschutzgesetz darstellt."

Übergangsfrist von 12 Jahren

Bis zum endgültigen Verbot sei eine Übergangsfrist von 12 Jahren vorzusehen, heißt es in dem gefassten Beschluss der Länderkammer. Insbesondere kleine und familiengeführte Betriebe hätten dadurch ausreichend Zeit, den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung zu vollziehen.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den kommenden Wochen mit ihr befassen wird.

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