Auf die "Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder" haben sich bisher 23 Unterzeichner geeinigt, darunter Schlachtunternehmen, landwirtschaftliche Organisationen, Transporteure, Viehvermarkter, kommunale Verbände sowie Organisationen der Tierärzte und des Tierschutzes.
Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich dazu, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der
Trächtigkeit ist. Auch eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb ist vorgesehen.
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