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Haltung und Mast

Vereinbarung gegen Schlachtung trächtiger Rinder: Das steht drin

am Freitag, 25.09.2015 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Niedersachsen geht in die Offensive und startet eine Initiative gegen das Schlachten trächtiger Rinder. 23 Branchenvertreter haben sich in einer Vereinbarung dazu verpflichtet.

Auf die "Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder" haben sich bisher 23 Unterzeichner geeinigt, darunter Schlachtunternehmen, landwirtschaftliche Organisationen, Transporteure, Viehvermarkter, kommunale Verbände sowie Organisationen der Tierärzte und des Tierschutzes.
 
Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich dazu, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist. Auch eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb ist vorgesehen.

Das steht in der Vereinbarung:

  • Verpflichtung des Erzeugerbetriebes sicherzustellen, dass Rinder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium nicht mehr geschlachtet werden.
  • Bevor ein Rind zur Schlachtung gebracht wird, hat sich der Landwirt zu vergewissern, dass keine fortgeschrittene Trächtigkeit vorliegt. Ansonsten muss er die Kalbung abwarten.
  • Die Transportunternehmen und Schlachthöfe verpflichten sich, sich von ihren Geschäftspartnern schriftlich bestätigen zu lassen, dass das zur Schlachtung abgegebene Rind nicht im letzten Drittel der Trächtigkeit ist.
  • Zudem ist eine Information der zuständigen Veterinärbehörde bei festgestellter Trächtigkeit im Schlachtbetrieb vorgesehen.
  • Die Vereinbarung gilt, bis eine konkrete rechtliche Regelung für den Schutz von Rinderföten und die Schlachtung von Rindern im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium erfolgt ist. "Dazu benötigen wir entsprechende tierschutz- und transportrechtliche Regen, die durch wirksame Sanktionsmaßnahmen flankiert werden", sagt Landwirtschaftsminister Meyer.

Meyer hoft auf bundesweite Lösung

Die jetzige Vereinbarung ist auch eine Folge der Agrarministerkonferenz vom September 2014 in Potsdam. "Damals haben sich neben Niedersachsen noch zehn andere Bundesländer einhellig dafür ausgesprochen, das Schlachten gravider Rinder zu verbieten, weil dies absolut inakzeptable Tierqualen nach sich zieht," sagt Meyer. Niedersachsen gehe daher von der Übernahme der Erklärung durch andere Bundesländer aus.

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