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Bayern

Darum verklagt ein Bauer den bayerischen Staat

Landwirt und sein Staatsanwalt im Gespräch
am Donnerstag, 09.07.2020 - 12:18 (Jetzt kommentieren)

Ein Landwirt aus Iphofen in Unterfranken hat den bayerischen Staat auf Schadensersatz verklagt. Die Polizei hatte im Mai 2019 sein entlaufenes Rind erschossen. Zu Unrecht, findet er.

Eigentlich hätte das Rind von Landwirt Hubertus Freiherr von Crailsheim aus Iphofen geschlachtet werden sollen. Doch wegen eines offenen Schlitz im Pferch des Schlachthofs gelang dem Tier die Flucht. Die Ehefrau des Rinderzüchters rief die Polizei zu Hilfe.

„Die Beamten haben zusammen mit uns versucht, das Rind einzufangen“, sagte der Bauer im Gespräch mit agrarheute. Für ihn und seine Frau war klar, dass sie das Fleisch das Tier noch verwerten wollten. Mit Tierarzt, Metzger und einem geübten Schützen vor Ort, ist das möglich.

Polizei erschießt „erschöpftes, stillstehendes Rind“

Polizist hält Waffe

Als das Rind plötzlich vor einem Polizeiwagen auf einer Straße auftauchte, gab ein Polizist drei Schüsse aus seiner Dienstpistole ab und erschoss das Tier. „Aus heiterem Himmel und auf das mittlerweile erschöpfte stillstehende Rind“, sagte Hubertus Freiherr von Crailsheim.

Das sei aus seiner Sicht nicht nötig gewesen. „Keine zwei Minuten später waren der Tierarzt, Metzger und Jäger vor Ort.“ Später fragte der Rinderzüchter die Polizei, warum sie das Rind erschossen hätten. „Die Beamten dachten, da das Tier sowieso geschossen werden muss, machen sie das einfach mal.“

Landwirt hofft auf 1.500 Euro Schadensersatz

Das hätte nicht sein müssen, sagte der Gutsherr. Er fragte bei der Polizei nach, wie man die Situation für beiden Seiten klären könne. „Die Polizei sagte, das einzige, was ich mache kann, ist, den Freistaat Bayern zu verklagen“, sagte er. „Also habe ich das gemacht.“

Hubertus Freiherr von Crailsheim erhofft sich 1.500 Euro Schadensersatz. „Eigentlich hatte ich einen Schaden von 3.000 Euro“, sagt er. Aber weil es ein Missverständnis zwischen ihm, seiner Frau und der Polizei gewesen sei, gebe er sich auch mit der Hälfte des Geldes zufrieden.

Richter gibt Bauern Recht

Charolais-Rinder stehen auf der grünen Weide

Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab dem Rinderzüchter Recht. Die Polizei hätte Rücksprache mit den Landwirten halten müssen, so der Richter. Es sei keine akute Gefahr von dem Rind ausgegangen.  

Doch darauf wollte der Vertreter des bayerischen Freistaats zunächst nicht eingehen. Eine Entscheidung wird spätestens am 22. September verkündet.

„Aber es sieht alles danach aus, dass er die 1.500 Euro bewilligt“, sagte Hubertus Freiherr von Crailsheim.

Mit Material von Waldhof Iphofen
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