Wie das Unternehmen Mitte Juni mitteilte, wurde eine von der Börse in Wellington verhängte Disziplinarstrafe wegen Verletzung der Offenlegungspflichten akzeptiert. Die Börsenaufsicht wirft dem Molkereiunternehmen vor, bereits am Mittwoch, den 31. Juli 2013, von der möglichen Produktbelastung Kenntnis gehabt, darüber aber erst am späten Abend des 2. August öffentlich informiert zu haben.
Damit habe der Konzern zu Lasten der Marktteilnehmer gegen die Börsenregularien verstoßen, die eine rasche Berichterstattung erforderten. Fondsanteile von
Fonterra seien zum Handelsschluss am Freitag den 2. August an der Börse in Wellington noch mit 7,12 NZ$ (4,57 Euro) bewertet gewesen; bei Börsenstart am darauffolgenden Montag sei die Notierung der Anteilsscheine dann auf 6,50 NZ$ (4,17 Euro) gefallen.
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