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Haltung und Mast

Verwaltungsgericht erklärt Beiträge für rechtswidrig

am Donnerstag, 21.01.2010 - 12:00 (Jetzt kommentieren)

Münster - Das Verwaltungsgericht Münster (Nordrhein-Westfalen) veröffentlichte am Montag ein Urteil, in dem es den aktuellen Jahresbeitrag der Tierseuchenkasse für rechtswidrig erklärt. Ein Schafhalter hatte geklagt.

Wie die Münstersche Zeitung berichtete, urteilte das Verwaltungsgericht, dass es nach dem Bundestierseuchengesetz nicht zulässig sei, dass mit dem Beitrag auch die Kosten für die Impfungen auf alle umgelegt werden. In der Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben der Tierseuchenkasse seien nicht nur Ausgaben für die Tötung von Tieren und die Tierkörperbeseitigung, sondern auch Impfkosten als Ausgaben veranschlagt worden. Dies verstoße gegen Vorgaben des Bundestierseuchengesetzes. Dieses sehe vor, dass Beiträge für die Entschädigung von Tierverlusten erhoben werden müssen. Das Gericht dazu: "Impfkosten sind kein Teil dieser Entschädigung, denn die Impfung erfolgt gerade, um Tierverluste zu vermeiden." Das Gericht entschied zu Gunsten eines Schafhalters, der gegen die Zahlung geklagt hatte. Für Schafhalter war der Beitrag von 1 Euro pro Tier (2007) auf 6 Euro pro Tier (2008) angehoben worden. Die für Rinder zu zahlenden Beiträge zur Tierseuchenkasse hätten sich von 2 Euro (2008) auf 5 Euro (2009 und 2010) mehr als verdoppelt. (pd)

 

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