Streit um das Thema Tierschutz: Das Veterinäramt Landshut in Bayern hat den Transport einer trächtigen Kuh nach Usbekistan verweigert. „Einer trächtigen Kuh die 5.000 km lange Reise in das zentralasiatische Land zuzumuten, ist Tierquälerei“, sagte die Pressesprecherin des Landratsamts in Landshut, Carina Weinzierl, auf agrarheute - Anfrage. Zudem seien die Schlachtpraktiken in Usbekistan nicht tierschutzgerecht.
„Wir haben kein Vorzeugnis ab Hof ausgestellt“, sagte Carina Weinzierl. Dieses sei notwendig, um Tiere zum Handel zuzulassen. Auch in Zukunft will das Landratsamt keine Tiertransporte mehr in weit entfernte Länder genehmigen. „Dazu gehören Usbekistan, Turmenistan, die Türkei, Marokko und Ägypten“, sagte die Pressesprecherin.
Tiertransport: Umweltministerium ist gefordert
Das Veterinäramt Landshut will ab sofort nur noch auf Anweisung des zuständigen Ministeriums Tiertransporte genehmigen. Damit spielt das Landratsamt dem bayerischen Umweltminister Thorsten Glauber die Verantwortung zu. „Wir haben den Umweltminister um eine Weisung gebeten, wie wir bei Tiertransporten in weit entfernte Länder vorgehen sollen“, so Carina Weinzierl.
Ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums erklärte, dass das Ministerium aktuell an einer juristischen Prüfung von Tiertransporten in Drittländer arbeite. Die Analyse sei noch nicht abgeschlossen. Den jetzigen Tiertransport nach Usbekistan könne man deshalb nicht bewerten.
Zuchtverband reagiert gereizt auf Transportstopp
Der Zuchtverband Mühldorf, über den die trächtige Kuh exportiert werden sollte, kann die Entscheidung des Veterinäramts nicht nachvollziehen, meldete der BR. Der Verband drohe mit juristischen Schritten. "Wenn die Auflagen zum Export erfüllt sind, muss das Vorzeugnis auch ausgestellt werden", so der Verbandsverwalter. Außerdem sei das Tier ein Zuchttier und kein Schlachttier.
Vor einigen Jahren gab es einen ähnlichen Fall: Die Stadt Kempten hatte einen Transport von 62 Kälbern nach Usbekistan verweigert. Der Fall landete beim Europäischen Gerichtshof. Dort gab es 2015 ein klares Urteil: Europäische Tierschutzvorschriften müssen auch bei Tiertransporten außerhalb der EU-Grenzen eingehalten werden.