Für die Beantragung der Maßnahme Sommerweideprämie beim neuen Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) müssen Landwirte nach EU-Vorgaben im Weidezeitraum vom 1. Juni bis 30. September ein Weidetagebuch führen. Darauf weist das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in
Baden-Württemberg aktuell hin.
Das Weidetagebuch ist stets aktuell zu führen, das heißt Eintragungen zum Weidegang sind spätestens am dritten Tag danach vorzunehmen. Allen Antragstellern, die die Weideprämie über
FIONA (Flächeninformation und Online-Antrag) beantragt haben, steht das bereits vorausgefüllte Weidetagebuch in FIONA im Navigationsbaum unter Drucken zur Verfügung - unabhängig davon, wann sie den Antrag abgeschlossen haben. Es enthält bereits die relevanten Tiere aus der HIT-Datenbank.
Antragsteller, die die Weideprämie nachgemeldet haben - diese also nicht über FIONA beantragt haben - bekommen zwar in FIONA auch ein Weidetagebuch als PDF über den gleichen Weg. Dieses ist jedoch leer und daher als Vordruck nur eingeschränkt verwendbar. Diese FAKT-Teilnehmer müssen hingegen das Formblatt des Weidetagebuchs ausfüllen.
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