Der Wolf ist in vielen Regionen Deutschlands wieder heimisch geworden. Gerade Weidetierhalter stehen vor der Problematik ihre Tiere bestmöglich vor dem Raubtier zu schützen. Jedoch kommt es immer wieder zu Wolfsrissen. Doch wer haftet nach einem Wolfsangriff?
In vielen Fällen springt die Versicherung ein, wenn die Tiere bei einer Wolfsattacke verletzt oder in Panik ausbrechen und sich dabei verletzen. „Die Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für die Halter von Nutztieren. Denn sie haften für Schäden, die anderen Personen durch den Ausbruch ihrer Tiere entstehen, wenn sie bei der Beaufsichtigung der Tiere die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt haben“, erklärt Albert Ziegler, Agrarexperte bei der R+V Versicherung. „Allein durch die Vielzahl der rechtlichen Vorschriften an Zäune, Gatter und Pforten ist das Risiko hoch, dass der Landwirt bei einem Unfall zumindest eine Teilschuld trägt.“ Ohne Wenn und Aber werden Pferdebesitzer zur Kasse gebeten, wenn ihre Tiere bei Wolfswitterung panisch reagieren und auf die Straße galoppieren. Hier schützt eine spezielle Tierhalterhaftpflicht-Versicherung.
Versicherung zahlt bis zu 10.000 Euro Entschädigung
Aber auch Landwirte können nach einem Wolfsangriff auf Unterstützung zählen. „In unserer AgrarPolice ist der Verlust von Tieren durch Wolfsangriffe bis 10.000 Euro mitversichert, sofern es keine Entschädigung der öffentlichen Hand im Rahmen des Wolfsmanagementprogramms gibt“, berichtet Ziegler und erklärt, dass auch in der Ertragsschadenversicherung der R+V die Folgen von Wolfsangriffen auf Rinder, Schweine und Geflügel über die Unfalldeckung mitversichert sind. „Allerdings greift sie wegen des vergleichsweise hohen Selbstbehalts nur bei großen Schäden ab etwa 7.000 Euro. Bei der Ertragsschadenversicherung geht es vor allem darum, Risiken abzufedern, die für den Betrieb existenzbedrohend sind, wie beispielsweise BSE, Schweinepest oder Geflügelgrippe.“
Bei wertvollen Tieren wie Pferden oder Zuchtrindern kann auch eine Tierlebensversicherung sinnvoll sein. Sie zahlt den finanziellen Wert des Tieres bei Tod oder Nottötung, aber auch, wenn das Tier durch eine schwere Verletzung nicht mehr zur Zucht taugt oder nicht mehr geritten werden kann. „Tierhalter sollten sich auf jeden Fall darüber informieren, welche Versicherung für welchen Tierbestand sinnvoll und notwendig ist – nicht nur gegen Wolfsangriffe“, empfiehlt Ziegler.
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