
Russland hat im Zusammenhang mit dem Auftreten des niedrigpathogenen Vogelgrippevirus H5N1 in einem Mastbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland ein Einfuhrverbot für mehrere Geflügelprodukte aus dem gesamten Bundesland Brandenburg verhängt. Die vorübergehende Handelsrestriktion gilt rückwirkend ab dem 22. Februar, teilte der Moskauer Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit (Rosselkhoznadzor) vergangene Woche mit.
- Vogelgrippe in Brandenburg (18.02.2013)
Betroffen sind Lebendgeflügel, Bruteier und Fleisch
Neben Lebendgeflügel betrifft die Importsperre Bruteier sowie Fleisch und sämtliche andere nicht bei einer Temperatur von mindestens 70°C erhitzten Geflügelprodukte. Vom Einfuhrverbot sind außerdem Geflügelfuttermittel sowie gebrauchte Ausrüstungen für die Haltung, Schlachtung und Zerlegung von Geflügel betroffen.
- Russland: Importstopp auch für Putenfleich aus den USA (11.02.2013) ...
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