Mit der bereits seit längerem angekündigten Sächsischen Wolfsmanagementverordnung, die das Kabinett gestern (16. April 2019) beschlossen hat, stellt das Bundesland Sachsen klare Regeln für den Umgang mit dem Wolf auf. Diese tritt Ende Mai in Kraft. Die Wolfsmanagement-Verordnung regelt dabei fünf Situationen, in denen Wölfe gezielt vergrämt oder getötet werden dürfen. Zudem soll eine höhere Rechtssicherheit, auch für die zuständigen Behörden, geschaffen werden.
Wölfe dürfen nun zum Beispiel vergrämt werden, wenn sie sich in Siedlungsnähe aufhalten oder Menschen auf weniger als 100 m nähern. Ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt kann über eine Entnahme entscheiden, wenn ein Wolf sich auf weniger als 30 m Menschen nähert und eine Vergrämung erfolglos blieb. Überwindet eines der Tiere innerhalb von zwei Wochen zweimal die in der Verordnung genannten Herdenschutzmaßnahmen, ist ebenfalls eine Entnahme möglich.
Fachstelle Wolf wird zentraler Ansprechpartner
Die neu eingerichtete „Fachstelle Wolf“, mit voraussichtlich sechs Mitarbeitern besetzt, am Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie soll in Zukunft als zentrale Stelle für Rissbegutachtung, Beratung der Nutztierhalter und präventive Maßnahmen dienen. Um die Aufenthaltsorte und Bewegungsmuster von Wölfen in Sachsen besser nachvollziehen zu können, regelt die Verordnung außerdem ein landesweites Programm zur Besenderung von Wölfen.