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Tierschutz

Schleswig-Holstein veröffentlicht neuen Erlass zu Tiertransporten

Rinder auf einem Anhänger
am Montag, 25.03.2019 - 14:50

Tiertransporte in Drittländer sollen nur genehmigt werden, wenn gewisse Anforderungen erfüllt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat vergangene Woche (22.03.19) einen unbefristeten Erlass zum Vorgehen bei Tiertransporten sowie Forderungen an die Bundesregierung vorgestellt, die nun in die Agrarministerkonferenz eingebracht werden. Bereits im Februar stoppte Schleswig-Holstein Tiertransporte in Drittstaaten, wie agrarheute berichtete. "Unser befristetes Moratorium war richtig und hat uns die Möglichkeit gegeben, einen dauerhaften, strengen und rechtssicheren Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tiertransporten in bestimmte Drittländer festzulegen. Wir haben die letzten vier Wochen hart an Lösungen und einer Verbesserung der Situation gearbeitet und gehen nun die notwendigen Schritte, die uns als Land möglich sind. Heute setzen wir uns in einem Vierklang für die Rechtssicherheit der Veterinäre, mehr Transparenz, eine faire Chance für Landwirte und Handel sowie nicht zuletzt für tatsächliche Verbesserungen für die Tiere ein", sagte Minister Albrecht.

Strengere Vorschriften für Tiertransporte

Der Erlass besagt, dass auf den Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan erhebliche Verstöße gegen den Tierschutz zu befürchten sind. Daher sollen Transporte in diese Staaten nur dann genehmigt werden, wenn zur Überzeugung der Behörde vor allem die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

  • Die Führung eines Fahrtenbuchs bis zum Bestimmungsort unabhängig vom Zielland,
  • eine sichergestellte Kontrollmöglichkeit während der Beförderung,
  • eine konsequente Überprüfungen der Fahrtenbücher nach dem Transport,
  • die umfassende Gewährung des Zugangs zu elektronischen Daten,
  • eine Kontrolle der Temperaturen,
  • Notfallpläne sowie die Verifizierung von Versorgungsstationen in Drittländern.

Zudem sollen mögliche Verstöße beim Transport oder bei einer Umlade- oder Entladestation über tierschutzwidrige Bedingungen an eine zentrale Meldestelle eingehen, um die zügige Information der Veterinärinnen und Veterinäre sicher zu stellen und die Kriterien laufend anpassen zu können.

Mehr Rechtssicherheit für Amtstierärzte

Zur möglichen Strafbarkeit der Amtsveterinäre veröffentlichte das Umweltministerium ein zusätzliches Schreiben an die Kreise. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums liege im Regelfall keine Strafbarkeit wegen einer Beihilfe zu einem Vergehen vor, wenn Amtstierärzte ein Vorlaufattest oder eine Genehmigung im Rahmen langer grenzüberschreitenden Beförderungen in Drittländer erteilen. Allerdings, erklärte Minister Albrecht weiter: „“Wenn Amtsveterinärinnen und -veterinäre konkrete Erkenntnisse über mögliche tierquälerische Handlungen im Zusammenhang mit einem von ihnen zu genehmigenden Transport haben und deren Begehung mit hoher Wahrscheinlichkeit befürchten müssen, ist die Transportgenehmigung zu verweigern.“

Das Ministerium empfiehlt darüber hinaus, tierschutzrechtliche Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit einer Abfertigung erwogen werden, aktenkundig zu machen.

Forderungen an den Bund

Die Forderungen des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums gegenüber der Bundesregierung soll auf der  Agrarministerkonferenz der Länder (11.-12. April) in einen umfangreichen Antrag eingebracht werden. Dabei wird die Bundesregierung aufgefordert sich für verbesserte EU-weite Transportbedingungen sowie eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz bei den Bedingungen, etwa bei Umladestationen und Schlachthöfen, in den Ziel-Drittländern von Tiertransporten aus Deutschland und der EU einzusetzen.

Mit Material von Landesportal Schleswig-Holstein