Ab heute können Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolf- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, eine Förderung für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen. Insgesamt stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung, die mit je 36 Euro je Schaf beantragt werden können.
Der Vorsitzende der Vereinigung der Deutschen Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL), Alfons Gimber, begrüßt dieses Bundesprogramm. Es sei ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, die vom Wolf sehr stark betroffene, landwirtschaftliche Berufsgruppe der Wanderschäfer etwas unter die Arme zu greifen, erklärt er. Bislang erfolgte die Unterstützung der Vorsorge und Entschädigung von Wolfsrissen durch die Länder.
Voraussetzung für die Förderung des Bundes ist zum einen eine Herde von mindestes 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind. Zum anderen muss die Wanderung in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (01. April bis 01. Oktober) durch Wolf- oder Wolfspräventionsgebiete erfolgen und es muss eine maximal 40 ha große Eigentums- oder gepachtete Grünlandfläche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen Maßnahmen zum Schutz vor Wölfen wie wolfsabweisende Zäune oder Herdenschutzhunde genutzt werden. Die Antragsfrist für die Förderung läuft vom 15. Juli bis zum 31. August.
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