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Tierschutz

4 Eckpunkte auf dem Weg zur betäubungslosen Ferkelkastration

am Montag, 09.05.2016 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Vom 1. Januar 2019 an wird in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration verboten sein. Die Koordinierungsstelle "Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration" hat 4 Eckpunkte dazu erarbeitet.

Die Teilnehmer der Koordinierungsplattform "Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration" sprechen sich für ein gemeinsames Vorgehen aus, um einen Weg aus der chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung zu erreichen. Laut QS bestehe Einigkeit unter den Experten, dass als Alternativen zukünftig

  • die Kastration mit Betäubung,
  • die Jungebermast sowie
  • die Jungebermast mit Impfung (Immunokastration)

zur Verfügung stehen werden. In einer gemeinsamen Sitzung am 18. April haben die Teilnehmer für den Weg zum Ausstieg diese vier Eckpunkte erarbeitet.

1. Gemeinsames und aktives Vorgehen

Die Verantwortlichen der Schweineerzeugung, der Fleischwirtschaft, des Fleischerhandwerks und des Lebensmitteleinzelhandels sprechen sich für ein gemeinsames und aktives Vorgehen aus, um rechtzeitig einen

  • geordneten,
  • aus Tierschutzsicht vertretbaren und
  • für alle wirtschaftlich gangbaren Weg

aus der chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung zu erreichen.

2. Alternativen bewerten

Angesichts der Tatsache, dass noch viele Fragen offen seien, in der Praxis zur Zeit erst in begrenztem Umfang auf die betäubungslose Ferkelkastration verzichtet werde und einzelne Marktbeteiligte den Verzicht zu einem vorzeitigen Termin anstreben, seien erhebliche Zielkonflikte absehbar.

  • Bei dem Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration bieten sich den Schweinehaltern die Wege Kastration mit Schmerzausschaltung/Betäubung, Jungebermast sowie Impfung gegen Ebergeruch (Immunokastration). Es sei nicht davon auszugehen, dass zukünftig nur eine einzige Vorgehensweise flächendeckend umgesetzt wird. Bisher habe sich keines der genannten Verfahren breit in der Praxis etabliert.
  • Die Erfahrungen und Praxistests zeigten, dass jedes Verfahren Vor- und Nachteile mit sich bringt und unterschiedliche Risiken birgt. Dabei seien zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen - sowohl für die Ferkelerzeugung und Schweinemast als auch für die Schlachtunternehmen, die Fleischwarenindustrie, den Handel sowie die Verbraucher.

3. Wettbewerbsfähigkeit erhalten

Tierschutz dürfe nicht an Staatsgrenzen aufhören, so die QS weiter. Beim Bezug von Ferkeln, Schlachtschweinen und Schweinefleisch aus dem Ausland (insbesondere EU) sollten bei den Anforderungen an die Ferkelkastration die gleichen Maßstäbe angelegt werden wie bei der Erzeugung in Deutschland.

Zu bedenken sei, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Ferkelkastration in Deutschland weitreichender sind als in fast allen EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere den Nachbarländern mit bedeutender Schweineerzeugung. Daher sei eine abgestimmte europäische Vorgehensweise nötig, um Differenzen im Tierschutz und Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

4. Entscheidungshilfen geben

Die Einschätzung der aktuellen Situation zeige, dass weitere entscheidende Aufgaben gelöst werden müssten, damit alle Beteiligten fundierte Entscheidungen für einen erfolgreichen Ausstieg treffen können. Folgendes wird für notwendig erachtet:

  • umfassende Folgenabschätzung
  • umfangreicher Informationstransfer
  • Klärung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • weiter verstärkte Forschung und Entwicklung sowie Gewinnung von praktischen Erkenntnissen

Den vollständigen Text zur Erklärung zum Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration finden Sie hier ...

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