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Ärger über AutoFOM-Abrechnung

am Dienstag, 30.08.2011 - 08:02 (Jetzt kommentieren)

Berlin/Damme - Europaweit sind aktuell 64 AutoFOM-Geräte installiert, davon 26 in Deutschland, 13 in Spanien sowie jeweils sechs in Dänemark und der Schweiz.

Während in Deutschland mit den ab Anfang Oktober bevorstehenden neuen Schätzformeln für Schlachtschweine noch mehr Unübersichtlichkeit für die Mäster droht, haben es die Tierhalter in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten vergleichsweise einfach.
 
Wie aus einer Analyse der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hervorgeht, sind europaweit aktuell 64 AutoFOM-Geräte installiert, davon 26 in Deutschland, 13 in Spanien sowie jeweils sechs in Dänemark und der Schweiz. In den anderen Ländern sind einzelne Geräte installiert.

Wichtiger Unterschied zur Bundesrepublik:

Während hierzulande nach Teilstücken bezahlt wird, ist laut ISN ansonsten überall entweder das Lebendgewicht oder der Muskelfleischanteil das Maß aller Dinge. Diese Vorgehensweise hält der Verband für nachahmenswert. Die Klassifizierung müsse nicht gleichbedeutend mit der Abrechnung sein. "Das sind für uns erst einmal zwei verschiedene paar Schuhe. Und bei der Abrechnung zeigen unsere Nachbarn, dass eine klare Vereinfachung möglich ist - trotz Klassifizierung mit AutoFOM", hebt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack hervor. Wie Marktausschusssprecher Hartwig Wehming ergänzt, werden die Schlachtkörper mit AutoFOM zwar genau geschätzt; dennoch blieben trotz der neuen Formeln die Schätzungen in Teilen weiterhin mit Fehlern behaftet. Speziell die Schätzgenauigkeit beim Bauch bleibe auch bei den überarbeiteten Klassifizierungsformeln bestehen, obwohl hier die deutlichsten Abzüge vorgenommen würden.

Transparente Abrechnung mit AutoFOM möglich

Für die ISN zeigen Länder wie Dänemark, Spanien und die Schweiz, dass es möglich ist, eine transparente Abrechnung mit AutoFOM zu gewährleisten. Dänemark war lange Zeit Vorreiter in der Entwicklung von Apparaten zur Schlachtkörperklassifizierung, von den frühen Versionen des KS-meter bis hin zu den technisch ausgereifteren "Klassifizierungscentern", die mit 17 Nadeln arbeiteten. Die Technik sei bis zu den heutigen ultraschallgestützten Anlagen verfeinert worden, erläutert Jana Püttker von der ISN, die die Analyse erstellte. Danish Crown und Tican nutzen AutoFOM-Geräte für die Ermittlung des Muskelfleischanteils. Hans Aarestrup von der dänischen Interessenvertretung der Schweinehalter schätzt, dass 95 Prozent der dänischen Schweine mit AutoFOM klassifiziert werden.

Bezahlung nach Teilstücken viel zu aufwändig?

Gleichzeitig betont die ISN, dass in Dänemark trotz umfangreicher Klassifizierung der Muskelfleischanteil zentrales Bewertungskriterium sei. Die AutoFOM-Daten würden ausschließlich zur internen Teilstückbewertung genutzt, um eine Sortierung der Teilstücke für spezielle Marktsegmente vorzunehmen. Begünstigt werde dies durch die relativ einheitliche Genetik von Duroc- oder Hampshire-Ebern auf Yorkshire-Sauen. Eine Bezahlung nach Teilstücken werde in Dänemark daher als viel zu aufwändig eingeschätzt. Auch die Ausschlachtung liege in den letzten Jahren sehr eng zwischen 79,4 Prozent und 79,8 Prozent, im Gegensatz zu Deutschland mit einer Bandbreite von 76 Prozent bis 83 Prozent.

Vorbilder auch im Süden

Keine Ambitionen auf AutoFOM haben laut Püttker die Niederländer. Vielmehr legen sich die niederländischen Schlachter für weitere Jahre auf die Nadel fest. Die seit den achtziger Jahren eingesetzten Nadelpistolen werden ab Oktober komplett gegen neue französische Geräte ausgewechselt. Bisher sei nur ein AutoFOM-Gerät zu Vergleichszwecken installiert. "Folglich bewerten unsere Nachbarn ihre Schlachtschweine nach zwei Kriterien. Zum einen wird der Muskelfleischanteil bezahlt und zum anderen werden die Schlachtschweine in verschiedene Typen eingeteilt", so ISN-Expertin Püttker.

Wie rechnen Spanien und Schweiz ab

Interessant sei Spanien: In 13 Schlachtstätten würden AutoFOM-Geräte betrieben, obwohl die spanischen Schweinehalter häufig noch nach Lebendgewicht vermarkteten. Der andere Teil der Schweine werde nach Muskelfleischanteil bezahlt. Anders sieht es in der Schweiz aus. "Die Eidgenossen haben das deutsche Modell zur Bewertung von Schlachtschweinen fast 1:1 umgesetzt" sagt Püttker. Sechs AutoFOM-Anlagen schätzen dort mit der deutschen Formel die Schlachtkörper. "Doch einen wichtigen Unterschied zum deutschen Klassifizierungssystem gibt es: Zentrales Bezahlungskriterium ist der Muskelfleischanteil", erinnert die ISN-Expertin vor dem Hintergrund der am 4. Oktober anstehenden Umstellung auf neue Schätzformeln für AutoFOM in Deutschland.

Was tun mit den Daten?

Bei nahezu allen Schlachtern aus den Top Ten der deutschen Schweinefleischverarbeiter läuft AutoFOM. Nur die Müller-Gruppe setzt laut ISN noch ausschließlich auf FOM-Geräte. Mit AutoFOM wird in Deutschland nicht nur der Muskelfleischanteil, wie ihn die Handelsklassenverordnung zwingend vorschreibt, ermittelt. In Verbindung mit dem Gewicht des Schweineschlachtkörpers können auch weiterführende Berechnungen wie die Schätzung der Teilstückgewichte von Schinken und der Magerfleischanteil des Bauches ermittelt werden. Wie ISN-Expertin Püttker erläutert, können die Schätzergebnisse sowohl zur innerbetrieblichen Sortierung - wie in Dänemark praktiziert - als auch zur modellhaften Berechnung der Teilstücke herangezogen werden. "In der Praxis heißt das: In Deutschland erfolgt ein Großteil der Abrechnungen mit dem Erzeuger auf Grundlage der Teilstückgewichte", stellt Püttker fest.

Fehlende EU-Regelung

Bisher fehle eine gesetzliche Regelung zur Bezahlung nach Handelswert, resümiert die ISN. Auch die Eichung für die T-Werte, also die Schätzwerte, sei in Deutschland freiwillig. Nur die Formel für die Berechnung des Muskelfleischanteils sei durch einen Durchführungsbeschluss der Europäischen Union verpflichtend ausgewiesen. Für die Formel zur Schätzung der Teilstücke fehlt hingegen eine EU-Regelung. Daher ist Deutschland auch nicht verpflichtet, eine Regelung einzuführen. Die ISN sieht hier ein rechtliches Vakuum, das es zu füllen gilt. "Die ISN steht zwar für den freien Markt, aber mit klaren Spielregeln" betonte Marktausschusssprecher Wehming.

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