„Wir sind definitiv nicht am Ender der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)“, sagt Petra Senger, Amtstierärztin des Landkreis Oder-Spree in Brandenburg. Sie will keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass die Bekämpfung der ASP alle Beteiligten weiter herausfordert. So gäbe es nach wie vor neue positive Funde in anderen Landkreisen Brandenburgs. Auch in einem Hausschweinbestand in der Uckermark wurde die Seuche kürzlich festgestellt.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Im Mai konnte der Landkreis Oder-Spree zwei zur Eindämmung der ASP bei Wildschweinen ausgewiesene Kerngebiete aufheben.
Erfolg in der ASP-Bekämpfung nicht gefährden
Jetzt gehe es darum, die Erfolge der letzten 22 Monate nicht zu gefährden. An dem hätte die intensive Arbeit der Jäger entscheidenden Anteil gehabt. In Schreiben, die in diesen Tagen an Jäger und Landwirte gegangen sind, dankt die Kreisverwaltung ihnen für die bisherigen Anstrengungen bei der Bekämpfung der ASP.
Gleichzeitig sollen alle Beteiligten für die weitere strikte Umsetzung der Tierseuchenallgemeinverfügung sensibilisieren.
Ziel: Wildschwein-freie Weiße Zone
Eine Schlüsselrolle kommt laut der Amtsveterinären der angeordneten vollständigen Entnahme des Schwarzwildes in der Weißen Zone, im Schutzkorridor und allen Kerngebieten zu. Zuständig dafür seien die Jagdausübungsberechtigten. Bis September, Oktober 2022 lege der Hauptfokus der Entnahme neben dem Spreetal und den Gewässerläufen bei den landwirtschaftlichen Flächen. Wichtig für den Erfolg sei, dass die Landwirte und die Jäger ständig im Kontakt über den Schwarzwildbestand in den Revieren stünden.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unterstütze die jagdlichen Maßnahmen durch regelmäßiges Abfliegen der Flächen mit Drohnen und Hubschraubern. Besonders im Blick sind dabei einstige Hotspots der Afrikanischen Schweinepest. Ergänzt wird die Flächenauswahl für das Monitoring aus der Luft zudem durch Hinweise der Jäger.
Tilgung der ASP ist Ziel
Die aktuellen Maßnahmen ordnen sich in eine dreistufige Ausstiegsstrategie ein. Sie hat die Tilgung der Tierseuche zum Ziel:
- Erste Phase: Aufhebung von Kerngebieten ist möglich, wenn drei Monate lang kein positiver ASP-Befund festgestellt wurde und die Schwarzwildpopulation auf maximal 20 Prozent des ursprünglichen Bestandes reduziert wurde.
- Zweite Phase: Sechsmonatige Screening-Phase mit weiterer gezielter Fallwildsuche und der nahezu vollständigen Entnahme des detektierten Schwarzwildes an.
- Dritte Phase: Erst wenn das erreicht ist, kann bei der Europäischen Union der Antrag zur Aufhebung der Sperrzonen I und II erfolgen. Zuletzt folgt eine dreimonatige Bestätigungsphase, an deren Ende die Aufhebung der Sperrzonen durch EU-Beschluss möglich ist.
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