"Lebende Wildschweine, Schweine oder deren Produkte aus den sechs betroffenen Bezirken dürfen nicht außerhalb des Landes verbracht werden", erklärte gestern die Brüssler Behörde. Bei den infizierten Schweinen handelt es sich um den ersten Fall einer Einschleppung der
ASP aus Russland. "Das gibt Anlass zur Besorgnis", sagte der Staatssekretär des Agrarministeriums Schleswig Holsteins Ulf Kämpfer. Das Risiko der weiteren Verschleppung der Tierseuche nach Westen sei aufgrund der Übertragung durch Schwarzwild nicht zu unterschätzen.
Angesichts des Vordringens weist das Agrarministerium des Landes Schleswig-Holstein auf die geltenden Sicherheitsmaßnahmen hin. Die bestehenden Hygienebestimmungen in schweinehaltenden Betrieben sowie die Rückverfolgbarkeitsvorschriften müssten streng eingehalten werden.
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