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Antibiotikamonitoring: Jetzt Nutzungsart melden!

am Montag, 23.06.2014 - 15:02 (Jetzt kommentieren)

Frankfurt/ Bonn - Zum 1. Juli wird es Ernst. Dann müssen Schweinehalter ihre sogenannte Nutzungsart in der HIT-Datenbank melden. Konkrete Meldungen zum Antibiotikaeinsatz haben noch etwas mehr Zeit.

Ab dem 1. Juli beginnt nicht nur nach der 16. AMG-Novelle (Novelle des Arzneimittelgesetzes) die Übermittlung der Antibiotikadaten an die staatliche Datenbank, sondern es wird dann auch den Landwirten die Lieferberechtigung für das QS-System entzogen, die keinen Tierarzt mit gültiger QS-Verpflichtungserklärung benannt haben. Das teilt der Bundesverband praktizierender Tierärzte (bpt) mit.
 
Konsequenterweise werde auch die Meldung der Antibiotikaverschreibungen durch Tierärzte in das QS-System Pflicht. Unterdes warnt der Bundesverband für Tiergesundheit mit Blick auf die Regelungen vor einer Knappheit bei Antibiotika.
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Keine Doppelmeldungen

Wie der bpt nach einer Sitzung des QS-Koordinierungsbeirates Antibiotikamonitoring mit Landwirten und Tierärzten in der vergangenen Woche festhält, werde es für Tierärzte keine Doppelmeldung der Antibiotikadaten in die QS-Datenbank und die HIT-Datenbank geben. Die einmalige Eingabe der Daten im QS-System solle demnach ausreichen, um auch das staatliche HIT-System zu bedienen.
 
Einig waren sich die Vertreter des Beirates darin, dass die Rückmeldungen aus dem QS-System weiter zu entwickeln seien, um einen Mehrwert für Tierärzte und Landwirte zu schaffen. Das sorge nicht zuletzt für mehr Akzeptanz. Klärung bedarf es allerdings noch bei Fragen in Zusammenhang mit der Meldung der Tierzahlen, insbesondere im Schweinebereich, sowie technische Fragen. Zum Beispiel, wie erfolgt die Bestätigung des Landwirtes, die Behandlungsanweisungen befolgt zu haben? Geklärt werden muss auch noch die Frage nach der anzugebenden Wirkungsdauer von Langzeit- und Kombipräparaten.

Zeitlicher Vorsprung durch QS-Datenbank

Auf der Grundlage der bislang schon gemeldeten rund 350.000 Behandlungsbelege soll für die teilnehmenden Landwirte bereits zum 1. August eine vorläufige Auswertung aus der QS-Datenbank vorgenommen werden. Mit deren Hilfe sollen Landwirte ihren Antibiotikaverbrauch noch vor der staatlichen Kennzahlenermittlung feststellen können.
 
Dieser zeitliche Vorsprung versetze den Landwirt in die Lage, gemeinsam mit seinem Tierarzt frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
 
Die Daten zum Antibiotikaeinsatz und zu Bestandsveränderungen im Betrieb müssen für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2014 in der staatlichen Datenbank bis allerspätestens zum 14. Januar 2015 vorliegen.
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Antibiotika könnten knapp werden

Angesichts der neuen arzneimittelrechtlichen Vorschriften und der insgesamt schwierigen Rahmenbedingungen könnten Investitionen in die Entwicklung und Zulassung von Antibiotika künftig stark zurückgehen, und Antibiotika in der Nutztierhaltung knapp werden, warnt Dr. Sabine Schüller, Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT). Ihrer Einschätzung nach könnten daher auf längere Sicht wirksame neue Antibiotika fehlen.
 
Vor diesem Hintergrund gebe es bereits Diskussionen, die Sicherung der Verfügbarkeit von Antibiotika als öffentliches Gut zu betrachten und entsprechende Förderkonzepte zu entwickeln. Der Verband stellte fest, dass in den Fällen, in denen Infektionskrankheiten nicht mit Impfstoffen verhindert werden könnten, Antibiotika für die Therapie nach wie vor eine unverzichtbare Rolle spielten, um Tiergesundheit und Tierschutz sicherzustellen.
 
Die mit der AMG-Novelle eingeführten neuen Regelungen werden nach Aussagen von BfT-Geschäftsführerin den Sektor noch lange beschäftigen. Zunächst müsse beobachtet werden, ob das System zur Bestimmung und Meldung der Therapiehäufigkeit wie gewünscht greife.
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