Am 2. Juni 2022 ist in Niedersachsen erstmals amtlich ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt worden. Jetzt warnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK): Schweinehalter in den Restriktionszonen müssen damit rechnen, dass sie über einen längeren Zeitraum von mindestens 30 bis 60 Tagen ihre Schlachtschweine nur mit erheblichen Einschränkungen und finanziellen Nachteilen vermarkten können.
Es sei zum Beispiel noch unklar, welche Schlachtbetriebe Schweine aus dem Schutz- und Beobachtungsgebiet aufnehmen würden. LWK-Vizepräsident Hermann Hermeling drängt auf schnelle Entscheidungen, da mit der Schlachtung von 4.000 bis 6.000 Tieren pro Woche zu rechnen sei.
Nach ASP-Ausbruch gelten seuchenhygienische Vorsichtsmaßnahmen
Für die betroffene Schlacht- und Fleischwirtschaft sind laut LWK aus bestimmten seuchenhygienischen Vorsichtsmaßnahmen zahlreiche Aspekte zu beachten. Daher würden nicht alle in der Region liegenden Schlachthöfe eine Schlachtung von Schweinen aus den Restriktionsgebieten ermöglichen können. In der Regel entstehen daraus auch für die Mastbetriebe kostenträchtige Belastungen.
Die Landwirtschaftskammer rät Landwirten, produktionstechnische Möglichkeiten zu ergreifen, die das Wachstum der Schweine auf einen eventuell verlängerten Mastendzeitpunkt ausrichten. Hier kann beispielsweise eine nährstoffreduzierte Fütterung beziehungsweise der Einsatz von wirtschaftseigenem Sättigungsfutter hilfreich sein.
Hermeling rät zudem jenen Berufskollegen, die eine ASP-Ertragsschadenversicherung abgeschlossen haben, ihr betriebliches Vorgehen mit dem Versicherungsträger abzustimmen. Darüber hinaus appelliert er an die Schweinehalter, alle notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben konsequent umzusetzen.
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