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Tierseuche

ASP: Ernteverbot und verstärkte Bejagung möglich

Warnplakat an Autobahnraststätte
am Dienstag, 18.12.2018 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Zur Vorbereitung auf einen ASP-Fall wurde der behördliche Handlungsrahmen für einen Seuchenfall erweitert.

Um einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland möglichst wirksam bekämpfen zu können, wurde nun der behördliche Handlungsrahmen erweitert.

Dazu hat der Bundesrat folgenden Änderungen der Schweinepest-Verordnung zugestimmt:

  • Die Umzäunung eines bestimmten Gebiets kann veranlasst werden.
  • Es darf ein Ernteverbot und/oder das Anlegen einer Jagdschneise angeordnet werden.
  • Die Fallwildsuche kann ausgeweitet werden, um so die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
  • Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger, dürfen zur verstärkten Bejagung beauftragt werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte einer entsprechenden Anordnung zur verstärkten Bejagung nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß nachkommt.

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