Um einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Deutschland möglichst wirksam bekämpfen zu können, wurde nun der behördliche Handlungsrahmen erweitert.
Dazu hat der Bundesrat folgenden Änderungen der Schweinepest-Verordnung zugestimmt:
- Die Umzäunung eines bestimmten Gebiets kann veranlasst werden.
- Es darf ein Ernteverbot und/oder das Anlegen einer Jagdschneise angeordnet werden.
- Die Fallwildsuche kann ausgeweitet werden, um so die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
- Jagdscheininhaber, insbesondere Angehörige der Landesforstverwaltungen oder Berufsjäger, dürfen zur verstärkten Bejagung beauftragt werden, wenn der Jagdausübungsberechtigte einer entsprechenden Anordnung zur verstärkten Bejagung nicht oder nicht in dem erforderlichen Maß nachkommt.
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