Um das ASP-Risiko zu minimieren hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium per Erlass die unteren Jagdbehörden angewiesen, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung bis zum 31.3.2021 aufzuheben. Ausgenommen sind nur Bachen mit gestreiften Frischlingen unter etwa 25 kg.
ASP-Risiko wächst
Begründet wird der Erlass laut einem Schreiben des Ministeriums vom 4. Januar 2018 damit, dass das aktuelle Seuchengeschehen in Polen und Tschechien verstärkt auch die Tierhaltung in Nordrhein-Westfalen bedroht. Die Konsequenzen einer Infektion von Haus- oder Wildschweinen wären äußerst schwerwiegend und mit massiven Folgen für die betroffenden Landwirte und den Jagdsektor verbunden.
Weiterhin entstünden durch die sehr hohen Schwarzwildbestände übermäßige Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen, Sportanlagen sowie Grundflächen in befriedeten Gebieten. Die intensive Bejagung des Schwarzwilds sei daher über mehrere Jahre hinweg, bis zu einer deutlichen Entspannung der Situation, fortzuführen.
Weidgerechtes Bejagungskonzept erstellen
Wie es in dem Schreiben weiter heißt, wird die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW gebeten, kurzfristig durch die Bereitstellung eines Bejagungskonzepts die Einhaltung einer weidgerechten Jagdausübung sicherzustellen.
Von Jagdreisen in Ländern mit ASP-Geschehen rät das Ministerium weiterhin dringend ab.
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