Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Mast

ASP: Jetzt Meldepflicht auch für kleine Schweinehaltungen

am Freitag, 08.08.2014 - 14:53 (Jetzt kommentieren)

Alle Schweinehaltungen, darunter auch Kleinhaltungen müssen jetzt bei den Veterinärbehörden gemeldet und bei der Tierseuchenkasse registriert sein. Das gab jetzt das nordrhein-westfälische Landesamt bekannt.

Auch Kleinhaltungen sind verpflichtet sich bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. Denn die kleinen Schweinehaltungen verfügen über niedrige Biosicherheitsmaßnahmen, was ein erhöhtes Infizierungsrisiko bedeuten könnte, meldet das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen. Laut des Tiergesundheitsrechtes ist jeder Schweinehalter verpflichtet, sich bei der Tierseuchenkasse registrieren zu lassen.

Erhöhtes Infektionsrisiko bei Klein- und Freihaltungen

Aus der qualitativen Risikobewertung des Bundesforschungsinstitutes für Tiergesundheit (FLI) zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland aus Osteuropa geht hervor, dass ein Kontakt mit dem Virus z. B. zu infizierten Wildschweinen in erster Linie bei Freilandhaltungen, besonders in waldnahen Lagen und bei Betrieben mit niedriger Biosicherheit (z.B. Kleinhaltungen) möglich wäre. Die Krankheitsübertragung kann auch über die Verfütterung von Speiseabfällen erfolgen. Eine solche Verfütterung ist verboten.

Hintergrund: Virus nachgewiesen

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wurde am Anfang des Jahres 2014 in Polen und Litauen in Wildschweinen nachgewiesen. Im Juni wurde auch Lettland davon betroffen. Nach den ersten Ausbrüchen wurde das Virus in Hausschweinebeständen und bei Wildschweinen bislang nachgewiesen.
  • Lettland: Schweinepest bei Wild- und Hausschweine (28 Juni) ... 
  • Schweinepest: Weitere Fälle in Polen (10 Juli) ...

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...