Der Ausbruch der ASP im Emsland war ein Schock mit schwerwiegenden Folgen für die Schweinehalter und Schweinehalterinnen. Der wirtschaftliche Schaden wird auf zehn bis 15 Mio. Euro geschätzt „Es gilt nun, die Krise aufzuarbeiten und weitere Ausbrüche der Tierseuche in Schweinehaltungen zu verhindern“, sagt Georg Meiners, Vorsitzender des Tierseuchen-Ausschusses im Landvolk Niedersachsen.
Tierhalter sind bei Biosicherheit in der Verantwortung
Durch das neue Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union stehen Tierhalter, aber auch Tierärzte in der besonderen Verantwortung, den „Schutz vor biologischen Gefahren“ sicherzustellen. Diese Anforderungen nach EU-Recht implizieren ein betriebsindividuelles Biosicherheitskonzept. Darin müssen die Halter Maßnahmen zur Biosicherheit schriftlich fixieren. Wichtig: Die Leistungen der Tierseuchenkasse und der EU sind von der Einhaltung dieser rechtlichen Vorgaben zur Biosicherheit abhängig. Den Veterinären fällt dabei insbesondere die Beratung der Tierhalter zu. Seitens der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ist eine Beihilfe für Beratungen zur Biosicherheit geplant.
Arbeitshilfe zum Download
Im November 2021 wurde die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen“ mit maßgeblichen Akteuren (Behörden, Verbände, Bündler, Wissenschaft, Beratung, Qualitätssicherung etc.) gegründet. Ziel war es, eine Arbeitshilfe zu schaffen; für die Tierhalter, aber auch Tierärzte und Behörden. Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept steht hier zum Download zur Verfügung. Zeitnah soll dieses auch für die Tierarten Geflügel und Rind weiterentwickelt werden.
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