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Polen

ASP nur noch 80 km vor Brandenburg

Wildschwein-Wald
am Freitag, 15.11.2019 - 19:42 (Jetzt kommentieren)

Nicht weit von der Grenze zu Brandenburg wurde bei einem toten Wildschwein die afrikanische Schweinepest nachgewiesen.

Der polnische Veterinärdienst hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft heute darüber informiert, dass am 14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in der Woiwodschaft Lebus, im Kreis Wschowski – etwa 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Seit fünf Jahren gibt es ein Seuchengeschehen im Osten von Polen, das ungefähr 250 km von dem jetzigen Fall entfernt ist. Das Berliner Agrarressort wies darauf hin, dass es im engen Kontakt mit dem Nachbarland und der EU-Kommission stehe.


 

Juni 2018: Gemeinsame Übung zum ASP-Ausbruch

Bereits im Juni 2018 haben dem Ministerium zufolge die Veterinärbehörden von Polen und Deutschland eine gemeinsame Übung durchgeführt, die einen raschen Informationsfluss nach der Feststellung von ASP zwischen den lokalen sowie den übergeordneten Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen soll. Das Agrarressort wies erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den schweinehaltenden Betrieben hin und forderte die Jagdausübungsberechtigten auf, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

Bisher gibt es keinen Fall von Afrikanischer Schweinepest in Deutschland

Die Afrikanische Schweinepest stellt seit einigen Jahren auch für Deutschland eine Bedrohung dar, weshalb für das Ministerium die Prävention an erster Stelle steht. Unter anderem wurde eine mehrsprachige Aufklärungskampagne gestartet, bei der online und mit Flyern und Plakaten auch an Tank- und Rastplätzen informiert wird. Denn die unachtsame Entsorgung von mit ASP-kontaminierten Schweinefleischerzeugnissen kann zum Beispiel eine Infektionsquelle für Wildschweine sein.
 
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist erneut auf die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in den Schweine-haltenden Betrieben hin und insoweit auf die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung. Zudem werden die Jagdausübungsberechtigten aufgefordert, verendet aufgefundene Wildschweine den jeweils zuständigen Behörden anzuzeigen, um eine entsprechende Untersuchung sicherzustellen.

Mit Material von BMEL, AgE

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